Miete zu spät gezahlt: Das hat fatale Folgen

„Manche riskieren die Kündigung wegen weniger Tage Verzug“

Unsere Interviewpartnerin Ivetta Herth ist Mietschuldnerberaterin und seit achtzehn Jahren bei der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt tätig. Sie ist besorgt darüber, dass die Liste der Spätzahler immer länger wird. Den Mietern sei nicht bewusst, was sie aufs Spiel setzten, so ihre Meinung.

„Ich bin immer wieder erstaunt, wie leichtfertig manche Menschen mit ihrer Mietzahlung umgehen.“Mietschuldnerberaterin Ivetta Herth beobachtet, dass immer mehr Mieter und Mieterinnen ihre Miete dauerhaft nicht pünktlich zahlen, weil es ihnen nicht wichtig ist. Doch zwei Monate Verzug reichen schon, um aus eigenem Verschulden die Wohnung zu verlieren.

Frau Herth, die Miete ein paar Tage später zu zahlen – wo ist das Problem?

Viele denken, sie hätten den ganzen Monat Zeit. Aber das stimmt nicht. Die Mieter sind verpflichtet, die Mietzah­lung bis zum 3. Werktag des Monats vorzunehmen. Das steht in ihrem Vertrag und ist in § 556b Abs. 1 BGB festgelegt. Regelmäßig unpünktliche Zahlungen verursachen einen beträchtlichen administrativen Mehraufwand und berechtigen zur Kündigung. Jeder Spätzähler ist automatisch vertragsbrüchig. Die eine Miete kommt zu spät, die andere steht schon wieder vor der Tür – schnell baut sich ein Betrag von zwei offenen Mieten auf, und dann wird es ganz kritisch.

 

Was kann schlimmstenfalls passieren?

Der Mieter erhält eine Zahlungserinne­rung und das einige Male. Es ist erschreckend, aber viele reagieren darauf überhaupt nicht und riskieren damit ihr Dach über dem Kopf. Im nächsten Schritt erfolgt die Abmah­nung. Sie soll ihm Gelegenheit geben, sein Zahlungsverhalten ernsthaft und auf Dauer zu ändern. Kommen die Zahlungen dann immer noch später als zum 3. Werktag des Monats, stehen Kündigung und später eventuell sogar eine Räumungsklage bevor. Immerhin handelt es sich dann seitens des Mieters um eine erhebliche Pflichtverletzung. Bei einer Räumungsklage entstehen außerdem Mahn- und Gerichtskosten von einigen hundert Euro, die der Mieter zusätzlich zu zahlen hat.

 

Wie erklären die Mieter diese Verspätung?

Meistens mit dem Gehaltseingang, der oft zur Monatsmitte erfolgt. Aber das ist kein Argument. Ich bin immer wieder überrascht, dass diese Mieter die Tragweite ihres Verhaltens nicht wahrhaben wollen. Ginge es um Zahlungsschwierigkeiten wie Jobverlust oder Krankheit, wäre das etwas anderes. Aber die Mieter wiegen sich in einer falschen Sicherheit, wenn sie denken, „ich zahl’ ja schon immer so spät“. Das ist leichtsinnig.

 

Welche Lösung bieten Sie an?

Eine komfortable und kostenfreie Ratenzahlung wie folgt: Der betroffene Mieter kann eine Miete im Voraus in Raten zahlen, zum Beispiel bei einer Warmmiete von 500 Euro kann er fünf Monate lang je  100 Euro überweisen. Er ist dann eine Miete im Voraus und kann sich damit also auch die dauerhaft unpünktliche Späterzahlung erlauben, egal ob zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Die Ratenzahlung ist für eine Laufzeit von maximal sechs Monaten möglich, wir bieten sie zinslos und gebührenfrei an. Sie ist ein tolles Modell, das unsere betroffenen Mieter effektiv vor einer Kündigung schützt. Wir zeigen uns da meiner Meinung nach wirklich sozial verantwortlich, denn viele andere Unternehmen gehen viel härter vor.

 

Nutzen Sie die Mietschuldnerberatung der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte Wohnstadt! Ihr Ansprechpartner für Mietschuldnerberatung nimmt sich Zeit für ein vertrauensvolles Gespräch über Ihre Situation.

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