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Wartungsarbeiten unter Einhaltung besonderer Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen

Liebe Mieterinnen und Mieter,

einige Wartungsarbeiten innerhalb von Wohnungen z.B. von Gasgeräten unterliegen gesetzlichen Bestimmung und können auch aufgrund der aktuellen Situation nicht aufgeschoben werden.

Dafür haben wir gemeinsam mit den Wartungsfirmen folgende Sicherheitsmaßnahmen festgelegt:

  • Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 bis 2 Meter zwischen Monteur und Mieter
  • Monteur desinfiziert sich vor dem Betreten der Wohnung die Hände in Gegenwart des Mieters
  • Monteur trägt eine Atemschutzmaske
  • Monteur vermeidet unnötigen Kontakt mit Personen und Objekten in der Wohnung

Die Wartung kann nur durchgeführt werden, wenn der jeweilige Mieter vorher schriftlich zustimmt. Bei der Terminvereinbarung werden die Mieter darauf hingewiesen.

Die Durchführung der Wartungsarbeiten wird laufend an die Bedingungen der angeordneten Pandemiemaßnahmen angepasst.