100 Jahre Vielfalt: Kriterien für die Wohnungsvergabe

Bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung stellen: Diesen gesellschaftlichen Auftrag erfüllt die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte I Wohnstadt (NHW) seit 100 Jahren. Wir sind Hessens größtes Wohnungsunternehmen. Wir sind ein verlässlicher Partner für unsere Mieter:innen. Wir legen Wert darauf, Wohnraum anzubieten, der zur jeweiligen, individuellen Situation unserer Mieter:innen passt. 

Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Dazu haben wir uns auch mit unserem Beitritt zur Charta der Vielfalt verpflichtet – einem grundlegenden Bekenntnis zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen von Vielfalt, Toleranz, Fairness und Wertschätzung in Arbeitswelt und Gesellschaft.

Deshalb leben in unseren Häusern junge und alte Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen. Wichtig bei der Belegung unserer Wohnungen ist dabei, dass Hausgemeinschaften funktionieren. Unser Ziel ist es, Komfort und Lebensqualität unserer Mieter:innen kontinuierlich zu steigern und unsere zusätzlichen Dienstleistungen permanent weiter zu entwickeln.

Für geförderten Wohnraum gelten darüber hinaus die Belegungsgrundsätze der jeweiligen Kommune, die aufgrund von Förderrichtlinien festgelegt wurden.

Selbstverständlich bieten wir Menschen mit Behinderung oder körperlichen Einschränkungen eine barrierefreie Wohnung an, sofern wir zum Zeitpunkt der Anfrage über freien Wohnraum verfügen, der den geforderten Kriterien entspricht. 

Interessenten mit einem oder mehreren Kindern haben bei der Vergabe Vorrang, sofern die Wohnung groß genug und somit für die erforderliche Personenzahl geeignet ist. Um eine Überbelegung zu vermeiden, prüfen wir in diesem Zusammenhang auch, ob die Zahl der künftigen Bewohner und die Größe der Wohnung miteinander vereinbar sind. Schließlich sollen unsere Mieter:innen in ihren Wohnungen nicht nur leben – sondern sich vor allem wohlfühlen.