Fragen und Antworten zur mitVersicherung (FAQ)

Allgemeine Fragen

Der Vertrag läuft 1 Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder dem Versicherer gekündigt wird.

Der Vertrag kann von Ihnen zum ersten eines jeden Monats gekündigt werden. Dies gilt auch bereits im ersten Versicherungsjahr. Ihre Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Versicherer spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin in Textform (z. B. per E-Mail an service[at]​mitversicherung.ihr-versicherungsschutz.de, Telefax oder Brief) zugegangen ist.

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Versicherungsschutz gilt erst ab Zahlungseingang und frühestens ab Versicherungsbeginn. Der Beitrag (Erstbeitrag und Folgebeiträge) sind jeweils jährlich zu leisten. Dies ist auch im Versicherungsschein genannt. Sie müssen den Versicherer ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Zuerst ruhig durchatmen - und dann den Schaden sofort melden. Dies können Sie entweder über das Online-Portal tun oder Sie schreiben eine E-Mail an schaden(at)mitversicherung.ihrversicherungsschutz.de. Natürlich können Sie auch die Schaden-Hotline anrufen. Diese erreichen Sie unter 030 403675758. Wenn es um einen Haftpflichtschaden geht: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und leisten Sie auch keine Zahlung an den Geschädigten. Lassen Sie den Versicherer alles regeln, denn der prüft auch zunächst, ob Sie überhaupt eine Schuld trifft bzw. ob Sie haftbar gemacht werden können.

Fragen zur Privat-Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich sollte jeder eine PHV besitzen. Sie tritt ein, wenn Sie aus Unachtsamkeit einer dritten Person Schaden zufügen.

Schädigen Sie eine andere Person oder deren Eigentum, haften Sie laut Gesetz (§823 BGB) für den entstandenen Schaden. Da kann schnell Ihre Existenz auf dem Spiel stehen. Vielleicht nicht, wenn Sie das Handy von einem Freund beschädigen, aber vielleicht, wenn Sie aus Unachtsamkeit einen Fahrradfahrer zu Fall bringen und dieser daraufhin schwer verletzt ist. Dann kommen Kosten für ärztliche Behandlung, Verdienstausfall und möglicherweise sogar eine lebenslange Rentenzahlung auf Sie zu. Hier springt die PHV ein.

Die PHV zahlt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Sie prüft, ob Sie überhaupt haften, übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Die PHV leistet nicht, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich verursachen.

Sie können wählen, wen Sie versichern möchten: Nur sich selbst, sich und Ihren Partner oder sich, Ihren Partner und Ihre Kinder. Voraussetzung ist, dass Sie alle in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Im Familien-Tarif sind Ihre Kinder grundsätzlich mitversichert - egal, wie alt sie sind - solange sie ledig sind und mit Ihnen in einem Haushalt leben. Darüber hinaus sind sie auch mitversichert - ohne dass häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht - solange sie sich in einer Ausbildung befinden, während einer Wartezeit von bis zu 1 Jahr zwischen den Ausbildungen und auch wenn sie nach der Ausbildung maximal 1 Jahr arbeitslos sind. Die Mitversicherung gilt auch während des freiwilligen Wehr- oder Zivildienstes.

Ansprüche der gemeinsam versicherten Personen untereinander sind i. d. R. ausgeschlossen. Im Komfort-Tarif sind gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden mitversichert.

Die PHV gilt weltweit. Im Komfort-Tarif haben Sie innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz, in den übrigen Ländern bis zu 2 Jahre. Im Basis-Tarif besteht in Europa max. 3 Jahre, in den übrigen Ländern 2 Jahre Versicherungsschutz.

Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, dieser aber keine PHV hat und auch ansonsten nicht zahlungsfähig ist, für Ihren Schaden aufzukommen. In diesem Fall bekommen Sie von Ihrer eigenen PHV den Schaden ersetzt.

In der PHV sind Schäden versichert, die Ihre zahmen Haustiere (z. B. Katze, Kaninchen), gezähmten Kleintiere (z. B. Singvögel, Papageien, Hamster) oder auch Bienen Dritten zufügen. Im Komfort-Tarif sind außerdem Blinden- und Behindertenbegleithunde sowie wilde Kleintiere wie Schlangen, Spinnen und Skorpione mitversichert.

Beispiel: Ihre Katze läuft über die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall.

Hunde und Pferde müssen über eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Fragen zur Hausratversicherung

Jeder mit einem eigenen Haushalt sollte eine Hausratversicherung abschließen. Häufig ist man sich gar nicht bewusst, welch Vermögen sich mit der Zeit angesammelt hat. Eine Hausratversicherung sichert dieses, indem sie Ihren Hausrat bei Schäden oder Verlust ersetzt.

Die Hausratversicherung schützt Sie finanziell bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl und auf Wunsch auch durch Hochwasser, Erdbeben usw. Im Schadenfall erhalten Sie Ersatz zum Neuwert, d. h. wenn z. B. Ihr Fernseher durch ein Feuer kaputt geht, erhalten Sie ein nagelneues Gerät gleicher Art und Güte.

Außerdem übernimmt die Hausratversicherung notwendige Kosten für das Aufräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten Sachen, Hotelkosten, wenn die Wohnung aufgrund eines Schadens unbewohnbar ist u.v.m.

Zum Hausrat zählt alles Bewegliche in Ihrem Haushalt. Also Ihre Einrichtung und alle Dinge, die dem Gebrauch und Verbrauch dienen.

Beispiele: Möbel, Einbauküchen, Kleidung, Fernseher, Computer, Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Spülmaschine, Wertsachen wie Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände und sogar Haustiere, die im Haushalt gehalten werden.

Ihr Fahrrad ist gegen die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert, wenn es sich in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Keller befindet. Damit Ihr Fahrrad auch unterwegs gegen einfachen Diebstahl versichert ist, können Sie es über einen Zusatzbaustein absichern.

Zu den Fahrrädern zählen übrigens auch Pedelecs, also E-Bikes mit max. 250 Watt bzw. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie Fahrradanhänger.

Ja, die Hausratversicherung enthält eine sogenannte Außenversicherung. Damit sind Sie 3 bzw. 6 Monate (je nach gewähltem Tarif) weltweit versichert - und zwar bis zu 20 % (Basis-Tarif) oder 50 % (Komfort-Tarif) der Versicherungssumme.

Darüber hinaus sind im Komfort-Tarif einige Gegenstände auch außerhalb Ihrer Wohnung gegen einfachen Diebstahl versichert; z. B. Gartenmöbel und -geräte, Grills sowie Gehhilfen, Kinderwagen und Kinderspielgeräte.

Die Versicherungssumme berechnet sich pauschal anhand Ihrer Wohnfläche. Bei dieser Summenermittlung verzichtet der Versicherer im Schadenfall auf die Überprüfung einer sogenannten Unterversicherung. Letztere liegt vor, wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist als die Versicherungssumme.

Wechseln Sie Ihren Wohnsitz, geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht für 3 Monate (im Basis-Tarif bis 2 Monate) sowohl in Ihrer alten, als auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz. Danach gilt der Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.

Teilen Sie dem Versicherer bitte mit, wenn Sie mit dem Umzug beginnen. Dann kann der Versicherer ggf. Ihre Versicherungssumme anpassen, damit keine Über- oder Unterversicherung besteht.