Aktuelle Informationen

Energiekosten

In 2022 und 2023 gab es viele Beschlüsse der Bundesregierung zur Reduzierung Ihrer Energiekosten.

Das sind Themen, die direkten Einfluss auf Ihre Heizkostenabrechnungen in den nächsten Jahren haben werden.

Wir möchten Ihnen nach und nach die wichtigsten Begriffe näher erläutern. Damit Sie bei der Vorlage der Heizkostenabrechnung über alle Informationen verfügen, die Sie benötigen. Dann können Sie die vorgenommenen Berechnungen besser verstehen.

Berechnung der CO2-Abgabe

Wir müssen uns als Vermieter für Rechnungszeiträume ab Januar 2023 an den CO2-Kosten beteiligen. Die Kosten entstehen beim Verbrauch von Heizenergie für Ihre Wohnung. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Menge des CO2-Ausstoßes des jeweiligen Gebäudes ab.

Hat Ihre Wohnung eine Zentralheizung, die von der NHW betrieben wird, müssen Sie nichts weiter tun. Wir schreiben Ihnen unseren Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung automatisch gut.

Sie haben direkt einen Vertrag mit einem Energieversorger für die Beheizung Ihrer Wohnung abgeschlossen? Auch dann beteiligen wir uns an den CO2-Kosten! 

Das geht ganz einfach:
1.    Geben Sie in dem Formular Ihre Daten ein.
2.    Laden Sie Ihre vollständige Gas- oder Fernwärmerechnung hoch.

Wir berechnen dann für Sie Ihre Erstattung und schreiben Ihnen diesen Betrag in der nächsten Betriebskostenabrechnung gut.

Sie möchten weitere Informationen zum Thema? Dann schauen Sie gerne auf der Internetseite der Bundesregierung nach oder im Gesetzestext.

CO2-Berechnung

Dokumenten-Upload

Wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dem Pflichtinformationsblatt für Mietende der Nassauischen Heimstätte GmbH und für Mietende der Wohnstadt GmbH entnehmen.

Angaben mit Sternchen (*) sind Pflichtangaben.

Härtefallfonds Energieschulden

Finanzielle Hilfe im Notfall

Haben Sie wegen der Preiserhöhungen eine hohe Rechnung für Energie erhalten? Droht Ihnen der Energieversorger, den Anschluss zu sperren, weil Sie die Rechnung nicht bezahlen können? Können Sie die Heiznebenkosten aus der Jahresrechnung der NHW nicht begleichen?

Wenn Sie in einer solchen Situation sind, kann Ihnen das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Härtefallfonds Energieschulden helfen. 

Welche Voraussetzungen das sind und was Sie nun tun müssen, erfahren Sie im Flyer der Verbraucherzentrale Hessen.

Energiepreisbremse

Die  von der Bundesregierung eingeführte Preisbremse für Strom, Wärme und Gas entlastet die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Energiekrise. Die Preise wurden rückwirkend zum 1. Januar 2023 bis zum 31.12.2023 „gedeckelt“.

Die Preisbremse bedeutet, dass für 80 Prozent des Verbrauchs (gemessen am Verbrauch des Vorjahres) die Preise festgeschrieben sind: 

  • Strom: maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas: maximal 12 Cent brutto pro kWh
  • Fernwärme: 9,5 Cent brutto pro kWh

Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gelten die üblichen Marktpreise.

So funktioniert es: Wir als Ihr Vermieter geben die Preisvergünstigungen natürlich direkt an unsere Mieterinnen und Mieter weiter. Wie sich die Preisbremse auf Ihre Heizkosten auswirken wird, zeigt uns die Jahresabrechnung der Energieversorger, die wir 2024 erhalten und die wir in der Heizkostenabrechnung mit Ihnen abrechnen werden.  

Energiesparen - Tipps für unsere Mieterinnen und Mieter

Energiesparen entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Lesen Sie hier hilfreiche Tipps zum Energiesparen – übersichtlich aufgeteilt auf die Bereiche Strom, Heizung und Wasser. So können Sie auch in Zeiten steigender Energiepreise Ihre Nebenkosten so niedrig wie möglich halten.

Tipps zum Energiesparen