Aktuelle Informationen
Energiekosten
In den letzten Monaten gab es viele Beschlüsse der Bundesregierung zur Reduzierung Ihrer Energiekosten.
Das sind Themen, die direkten Einfluss auf Ihre Heizkostenabrechnungen in den nächsten Jahren haben werden.
Wir möchten Ihnen nach und nach die wichtigsten Begriffe näher erläutern. Damit Sie bei der Vorlage der Heizkostenabrechnung über alle Informationen verfügen, die Sie benötigen. Dann können Sie die vorgenommenen Berechnungen besser verstehen.
Berechnung der CO2-Abgabe
Wir müssen uns als Vermieter für Rechnungszeiträume ab Januar 2023 an den CO2-Kosten beteiligen. Die Kosten entstehen beim Verbrauch von Heizenergie für Ihre Wohnung. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Menge des CO2-Ausstoßes des jeweiligen Gebäudes ab.
Hat Ihre Wohnung eine Zentralheizung, die von der NHW betrieben wird, müssen Sie nichts weiter tun. Wir schreiben Ihnen unseren Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung automatisch gut.
Sie haben direkt einen Vertrag mit einem Energieversorger für die Beheizung Ihrer Wohnung abgeschlossen? Auch dann beteiligen wir uns an den CO2-Kosten!
Das geht ganz einfach:
1. Geben Sie in dem Formular Ihre Daten ein.
2. Laden Sie Ihre Gas- oder Fernwärmerechnung für das Jahr 2023 hoch.
Wir berechnen dann für Sie Ihre Erstattung und schreiben Ihnen diesen Betrag in der nächsten Betriebskostenabrechnung gut.
Sie möchten weitere Informationen zum Thema? Dann schauen Sie gerne auf der Internetseite der Bundesregierung nach oder im Gesetzestext.
Heizkostenzuschuss
Sie haben eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten? Und können die Kosten nicht zahlen?
Dann können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld für nur einen Monat beantragen.
Den Antrag können Sie ganz einfach online oder vor Ort im Jobcenter stellen. Das Jobcenter prüft zunächst, ob Sie einen Anspruch auf das Bürgergeld haben.
Sie müssen den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat stellen. Der Fälligkeitsmonat ist der Monat, in dem Sie die Nachzahlung bezahlen müssen. Wenn Sie zum Beispiel die Nachzahlung im August bezahlen müssen, können Sie den Antrag noch bis November stellen. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Wenn Sie Fragen zur Beantragung haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter.
Neben dem Bürgergeld gibt es auch die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung zu stellen. Der Leistungsanspruch wird für einen Monat berechnet und gewährt. Der Antrag muss in dem gleichen Monat gestellt werden, in dem die Heizkostenabrechnung fällig ist.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt.
Wenn Sie erwerbsfähig sind, wenden Sie sich an das Jobcenter. Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind oder die Rentenaltersgrenze überschritten haben, wenden Sie sich an das Sozialamt. Das Sozialamt ist allerdings nur zuständig, wenn Ihre Erwerbsunfähigkeit bereits amtlich festgestellt wurde. Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
Energiepreisbremse
Die von der Bundesregierung eingeführte Preisbremse für Strom, Wärme und Gas entlastet die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Energiekrise. Die Preise wurden rückwirkend zum 1. Januar 2023 „gedeckelt“. Dies gilt bis zum Jahresende, wahrscheinlich wird die Preisbremse sogar bis Ende April 2024 verlängert werden.
Die Preisbremse bedeutet, dass für 80 Prozent des Verbrauchs (gemessen am Verbrauch des Vorjahres) die Preise festgeschrieben sind:
- Strom: maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
- Gas: maximal 12 Cent brutto pro kWh
- Fernwärme: 9,5 Cent brutto pro kWh
Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gelten die üblichen Marktpreise.
So funktioniert es: Wir als Ihr Vermieter geben die Preisvergünstigungen natürlich direkt an unsere Mieterinnen und Mieter weiter. Wie sich die Preisbremse auf Ihre Heizkosten auswirken wird, zeigt uns die Jahresabrechnung der Energieversorger, die wir 2024 erhalten und die wir in der Heizkostenabrechnung mit Ihnen abrechnen werden.

Energiesparen - Tipps für unsere Mieterinnen und Mieter
Energiesparen entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Lesen Sie hier hilfreiche Tipps zum Energiesparen – übersichtlich aufgeteilt auf die Bereiche Strom, Heizung und Wasser. So können Sie auch in Zeiten steigender Energiepreise Ihre Nebenkosten so niedrig wie möglich halten.