Aktuelle Informationen

Energiekosten

In den letzten Monaten gab es viele Beschlüsse der Bundesregierung zur Reduzierung Ihrer Energiekosten:

  • Gasgutschrift im Dezember 2022
  • Gaspreisbremse
  • Beteiligung der Vermieter an den CO2 -Kosten der Energierechnungen

Das sind Themen, die direkten Einfluss auf Ihre Heizkostenabrechnungen in den nächsten Jahren haben werden.

Wir möchten Ihnen nach und nach die wichtigsten Begriffe näher erläutern. Damit Sie bei der Vorlage der Heizkostenabrechnung über alle Informationen verfügen, die Sie benötigen. Dann können Sie die vorgenommenen Berechnungen besser verstehen.

CO2-Umlage

Seit dem 01.01.2023 sind wir als Vermieter verpflichtet uns an den CO2-Kosten, die beim Verbrauch von Energie für Ihre Wohnung entstehen, zu beteiligen. 

Wird Ihre Wohnung zentral (durch uns) beheizt, ziehen wir unseren Anteil an der CO2-Umlage in Ihrer Heizkostenabrechnung für 2023 - die Sie 2024 erhalten werden - von den Gesamtkosten ab. Welche Berechnungen wir dabei vorgenommen haben, werden wir in den Heizkostenabrechnungen genau erläutern.

Mieterinnen und Mieter, die einen eigenen Liefervertrag mit einem Energieversorger haben (z.B. bei Ausstattung der Wohnung mit einer Gasetagenheizung), können uns unseren CO2-Anteil in Rechnung stellen. Sie haben dafür 12 Monate nach Erhalt der Rechnung Zeit. Wir schreiben ihnen unseren Anteil an den CO2-Kosten dann in der nächsten Betriebskostenabrechnung gut.

Wir werden Sie hier regelmäßig Informieren und Ihnen zur Rechnungsstellung an uns weitere Hilfestellung anbieten.

Energiesparen - Tipps für unsere Mieterinnen und Mieter

Energiesparen entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel. Lesen Sie hier hilfreiche Tipps zum Energiesparen – übersichtlich aufgeteilt auf die Bereiche Strom, Heizung und Wasser. So können Sie auch in Zeiten steigender Energiepreise Ihre Nebenkosten so niedrig wie möglich halten.

Tipps zum Energiesparen