Kleinreparaturen bei Handwerkern selbständig beauftragen

Mieterfreundlich: unser kostenloser Reparaturservice

Sie als Mieter können selbständig den Handwerker aus unserer Firmenliste beauftragen und gleich mit ihm Ihren Wunschtermin vereinbaren. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und garantiert eine schnelle Abwicklung. Sie gehen kein Risiko ein!

Egal, ob die Badarmatur tropft, der WC-Spülkasten klemmt, der Rollladengurt gerissen ist oder das Licht im Treppenhaus oder Keller defekt ist – nutzen Sie als Mieter unseren kostenlosen und unkomplizierten Reparaturservice.

 

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Notfallservice

In ganz dringenden Fällen (z. B. bei einem Wasserrohrbruch) und bei größeren Reparaturwünschen kontaktieren Sie bitte Ihren Techniker im Regional- oder Servicecenter. Außerhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen der technische Notfallservice zur Verfügung.

Bauliche Veränderungen

  • Zu baulichen Veränderungen zählen z. B. Verlegen neuer Bodenbeläge und Installation fester Einbauten
  • Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
  • Unbedingt im Vorfeld mit zuständigem Techniker in Verbindung setzen.
  • Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
  • Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Asbest.