Tipps für unsere Mieter

Umzug

Ein Umzug in eine neue Wohnung bringt immer Formalitäten mit sich. Damit Sie den Überblick behalten, was alles zu erledigen ist, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

Ummeldung – Einwohnermeldeamt / Bürgeramt ist Pflicht!

Für das Ummelden bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde haben Sie in der Regel eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei Wochen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens eine Woche nach Ihrem Umzug erfolgen. Versäumen Sie die Frist, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Am besten gehen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt vorbei, damit auch gleich die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen werden kann. 

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente

  • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Meldeformular des Einwohnermeldeamts
  • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
  • ggf. Heiratsurkunde

Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.

Wen Sie noch informieren sollten

Nicht nur verschiedene Ämter, sondern auch Ihre Bank, Krankenkasse, Versicherungen und Vereine müssen über Ihren Umzug informiert werden. Vergessen Sie nicht Ihren Energieversorger, Ihren Telefonanbieter und die GEZ.

Denken Sie auch an den Nachsendeauftrag bei der Post, damit die Briefe, die an Ihre alte Anschrift gesendet werden, bei Ihnen ankommen. Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Post (www.deutschepost.de).

Telefon- und Internetanschluss

Ihr neuer Telefonanschluss ist in der Wohnung normalerweise bereits vorbereitet. Sie können Ihren Telefonanschluss bei Ihrem Telefonanbieter an-, ab- oder ummelden. Bei manchen Anbietern geht das auch online oder telefonisch. Die Abmeldung wird in den meisten Fällen aber nur schriftlich akzeptiert. Denken Sie auch daran, Ihrem Mobilfunkanbieter Ihre neue Adresse mitzuteilen.

Versicherungen

Wir empfehlen jedem Mieter eine Haftpflichtversicherung, die z. B. bei Wasserschäden die Kosten für den entstandenen Schaden an fremdem Eigentum teilweise oder sogar vollständig abdeckt. Sinnvoll ist sicherlich auch der Abschluss einer Hausratversicherung, um die Kosten für entstandene Schäden am eigenen Eigentum abzudecken. 

Strom und Gas

  • Freie Wahl bei Strom- und Gasanbieter
  • Rechtzeitig beim gewünschten Anbieter anmelden
  • Ansonsten Belieferung vom örtlichen Grundversorger (meist teurer)
  • Wichtig: bei Schlüsselübergabe/Einzug Zählerstand notieren

Kennen Sie die Behördennummer 115?

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung – egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Sie erhalten zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsfragen aller Art, von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Unsere Regionalcenter und Servicecenter

Sie haben Fragen oder Anliegen? Die Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Regionalcenter oder Servicecenter sind gerne für Sie da!