Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Menschen mit wenig Einkommen. Prüfen Sie unbedingt, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Wer erhält Wohngeld?

Folgende Personen können einen Antrag auf Wohngeld stellen:

  • Personen, die trotz Arbeit wenig Einkommen zur Verfügung haben
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
  • Studierende ohne Anspruch auf BAfÖG
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld

Kein Wohngeld erhalten Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Hier sind die Unterkunftskosten bereits in den Sozialleistungen berücksichtigt.

Was ändert sich mit dem Wohngeld Plus?

Das „Wohngeld Plus“ sorgt für mehr klimagerechten und bezahlbaren Wohnraum.

Ab dem 1.1.2023 haben mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Das Wohngeld wird sich zukünftig mehr als verdoppeln. Im Durchschnitt wird das Wohngeld auf rund 370 Euro pro Monat steigen.

Wie und wo beantrage ich Wohngeld Plus?

Das Wohngeld Plus können Sie ab dem 1. Januar 2023 beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Sie erhalten bereits Wohngeld? Dann müssen Sie keinen Antrag für das Wohngeld Plus stellen. Sie erhalten das verbesserte Wohngeld automatisch. Erst nach dem Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes ist ein Antrag erforderlich.

Benötigen Sie eine Mietbescheinigung? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service (Tel. 0800 3331110 oder Mail senden).

Wer Wohngeld bewilligt bekommt und für seine Kinder Kindergeld erhält, hat meistens auch Anspruch auf einen Kinderzuschlag, dieser kann bei der Familienkasse beantragt werden.

Kennen Sie die Behördennummer 115?

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung – egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Sie erhalten zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsfragen aller Art, von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.