Das müssen Sie wissen!
Wohngeld
Besonders in den Großstädten werden Wohnungen immer knapper. Damit Mieter trotz steigender Mieten ihr Viertel nicht verlassen müssen und die gefestigten Bewohnerstrukturen erhalten bleiben, hat der Staat das Wohngeld reformiert. Es entlastet Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Rund 600.000 Haushalte werden im Jahr 2020 Wohngeld erhalten. Davon profitieren vor allem Familien und Rentner.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei der öffentlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.
Informationen zum Heizkostenzuschuss
Der gesetzliche Zuschuss zu den Heizkosten wurde von der Bundesregierung in 2022 verdoppelt. Dieser beträgt für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld einheitlich 230 Euro.
Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt: bei einer Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 70 Euro.
Der Heizkostenzuschuss wird automatisch allen Berechtigten ohne gesonderten Antrag ausgezahlt. Dies ist für den Sommer geplant, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen.