Häufig gestellte Fragen
Bei den Fragen und Antworten hilft Ihnen auch gerne unser Chatbot Leo auf englisch, türkisch, französisch und russisch weiter.
Fragen und Antworten
Wohnungssuche
- Wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Homepage unter www.wohnen-in-der-mitte.de/mietwohnungen oder auf den gängigen Immobilienplattformen.
- Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Sie können sich nur online auf freie Wohnungen bewerben. Dadurch ist der Bewerbungsprozess komfortabel und sicher. Wenn Ihre Bewerbung bei uns eingeht, erhalten Sie zeitnah eine E-Mail zur Bestätigung mit unserem Erstkontaktformular.
Hinweis: Eine allgemeine Bewerbung per E-Mail kann von uns nicht bearbeitet werden.
Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
- Ich habe keine passende Wohnung gefunden. Haben Sie weitere Wohnungsangebote?
Nein, die Angebote auf unserer Homepage sowie auf den verschiedenen Immobilienplattformen sind immer vollständig und auf dem aktuellen Stand.
- Was ist eine Sozialwohnung?
Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Für die Anmietung einer solchen Wohnung benötigen Sie unbedingt einen Wohnberechtigungsschein des Wohnungs- oder Bezirksamtes.
- Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung?
Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, wenn das Gesamteinkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
- Welche Voraussetzungen muss ich als Interessent für die Anmietung einer Wohnung erfüllen?
Zur Anmietung einer unserer Wohnungen müssen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.
- Wie läuft der Vermietungsprozess ab?
- Sie bewerben sich online auf eine Wohnung.
- Wir versenden eine Eingangsbestätigung per E-Mail an Sie mit unserem Erstkontaktformular.
- Sie füllen das Erstkontaktformular aus und senden es an uns.
- Wir prüfen Ihre Angaben.
- Wir laden Sie zur Besichtigung ein.
- Wir senden Ihnen ein Rückmeldeformular per E-Mail. Damit sagen Sie uns, ob Ihnen die Wohnung gefallen hat.
- Wir prüfen die Daten.
- Wir laden Sie zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
- Sie werden Mieter:in bei uns.
- Ich habe mich beworben, wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Nachdem wir Ihre Bewerbung erhalten haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und wir prüfen Ihre Angaben. Anschließend wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir objektive Kriterien festgelegt. Dazu gehört u.a. die Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße und ob es sich um eine Sozialwohnung oder eine freifinanzierte Wohnung handelt. Sie bekommen nach spätestens fünf Tagen eine Rückmeldung von uns.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.
- Ich habe ein Problem beim Absenden des Formulars. Was habe ich falsch gemacht?
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Fehlerhafte Angaben werden rot eingerahmt. Wurde das Problem gelöst? Wenn nicht, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice (Tel. 0800 3331110).
- Auf was wird bei der Vergabe einer Wohnung geachtet?
- Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße (oder Anzahl der Zimmer)
- Sozialwohnung oder freifinanzierte Wohnung
Wir behandeln alle gleich. Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Homepage unter https://www.wohnen-in-der-mitte.de/mieten/wohnungsvergabe/.
- Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nachdem Sie Ihre Anfrage online gestellt haben, erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail mit weiteren Informationen von uns. Wenn wir Sie als Interessent berücksichtigen können, erhalten Sie die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
- Wir haben die Wohnung besichtigt und würden sie gerne anmieten. Was müssen wir tun?
Vor Ihrem Besichtigungstermin bekommen Sie eine E-Mail mit einem Rückmeldeformular. Nach der Besichtigung füllen Sie das Rückmeldeformular aus und senden es an uns. Nach Ihrer Rückmeldung werden die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben prüfen und eine Schufa-Abfrage durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für ein Kennenlerngespräch in eines unserer Servicecenter eingeladen.
- Ich habe die Wohnung besichtigt und zugesagt, erhalte aber eine Absage. Warum?
Es erhalten immer mehrere Interessenten von uns freibleibend und unverbindlich Wohnungsangebote.
- Ich habe mich bereits auf freie Wohnungen beworben. Warum werde ich nicht berücksichtigt?
Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu gestalten und auf E-Mails von uns zu antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.
- Wie bewerbe ich mich auf eine Neubauwohnung?
Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut.
Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.
- Muss ich eine Provision zahlen?
Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.
- Kann man bei der NHW auch Immobilien kaufen?
Ja, auf unserer Homepage können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren und mit uns Kontakt aufnehmen.
Einzug in die Wohnung
- In welchem Zustand übernehme ich die Wohnung?
- Als neue:r Mieter:in übernehmen Sie die Wohnung unrenoviert, wenn vertraglich nicht anders vereinbart.
- Wände, Decken und alle streichfähigen Flächen sind für Anstrich oder Tapezieren vorbereitet.
- Nach Ihrem Einzug und während Ihrer Mietzeit können Sie die Renovierungsarbeiten nach Ihren Vorstellungen ausführen.
- Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?
Bitte zum Termin mitbringen:
- Unterschriebenen Mietvertrag
- Zahlungsnachweise über die erste Miete und die Kaution
- Von wem erhalte ich den Wohnungsschlüssel?
- Den Wohnungsschlüssel erhalten Sie von Ihrer Haus- und Siedlungsbetreuung vor Ort in der Wohnung.
- Für die Schlüsselübergabe sind einige Nachweise vorzulegen.
- Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Kundenbetreuung, um welche es sich handelt.
- Wann und wo erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Nach einem Umzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
- Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
- Diese erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe von uns.
- Beim Zuzug einer weiteren Person erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung gemeinsam mit der Zuzugsgenehmigung. Diese müssen Sie schriftlich beantragen.
- Was muss ich bei meinem Umzug beachten?
Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.
- Welche Dokumente benötige ich für die Ummeldung?
- Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
- Meldeformular des Einwohnermeldeamts
- Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
- ggf. Heiratsurkunde
- Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.
- Haben Sie bereits eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Diese zwei Versicherungen sind für Mieter besonders wichtig und können direkt über uns abgeschlossen werden. Hier können Sie sich informieren und Ihren Versicherungsschutz online aktivieren.
- Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Wer meldet Strom und Gas an?
- Freie Wahl bei Strom- und Gasanbieter
- Rechtzeitig beim gewünschten Anbieter anmelden
- Ansonsten Belieferung vom örtlichen Grundversorger (meist teurer)
- Wichtig: bei Schlüsselübergabe/Einzug Zählerstand notieren
- Muss ich Telefon, TV und Internet anmelden?
- Festnetzanschluss ist bei Einzug in der Regel vorbereitet.
- Kann beim Telefonanbieter an-, ab- oder umgemeldet werden
- Internet und Telefon in der Regel auch bei Vodafone bestellbar (Tel. 0800 7001177)
- TV-Anschluss vorhanden, verschlüsselte Programme bei Vodafone bestellbar (Tel. 0800 7001177)
- Muss ich eine Versicherung abschließen?
- Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen! Wie z.B. unsere mitVersicherung .
- Gebäude-Versicherung greift nicht bei Schäden an Ihrem Eigentum.
- Kein kostenloser Reparatur-Service bei Schäden, die Sie verursacht haben.
- Wer kümmert sich um die Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder?
Ihre Haus- und Siedlungsbetreuung ist für die Schilder zuständig.
- Was ist bei Schließanlagen zu beachten?
- Vorsicht: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich
- Grund: Schließanlage muss ausgetauscht werden
- Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
- Wie erhalte ich einen zusätzlichen Schlüssel?
- Falls es sich um eine Schließanlage handelt, wenden Sie sich bitte an Ihre Technik.
- Sonst lassen Sie sich von einem Schlüsseldienst einen Schlüssel anfertigen.
- Wichtig: Kosten für zusätzliche Schlüssel tragen Sie als Mieter:in selbst.
- Nach dem Ende Ihres Mietverhältnisses geben Sie bitte alle Schlüssel bei Ihrer Haus- und Siedlungsbetreuung bei der Endabnahme ab.
- Ich habe meinen Schlüssel verloren. / Mein Schlüssel wurde mir gestohlen. – Was muss ich tun und wer übernimmt die Kosten?
- Bitte informieren Sie uns als Vermieter umgehend über den Verlust des Schlüssels.
- Vorsicht bei einer Schließanlage: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich
- Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
- Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen! Wie z.B. unsere mitVersicherung .
- Darf ich in meiner Wohnung einen anderen Bodenbelag verlegen (z.B. Laminat) oder feste Einbauten vornehmen?
- Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
- Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
- Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich.
- Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schadstoffe.
- Darf ich eine Markise anbringen?
- Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
- Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
- Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich.
- Darf ich eine Satellitenschüssel/Parabolantenne anbringen?
- Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie das nicht.
- Eine Satellitenschüssel ist überflüssig, wenn
- Ihr Gebäude einen Breitbandkabelanschluss, eine Gemeinschaftssatellitenantenne oder eine SAT/ZF-Anlage mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen hat oder
- Sie durch den Breitbandkabelanschluss oder Internet ein ausreichendes muttersprachliches Fernsehangebot erhalten.
- Welches Regional- oder Servicecenter ist für mich zuständig?
Hier finden Sie unsere Übersicht.
- Welche Anliegen muss ich Ihnen schriftlich mitteilen?
- Änderung von persönlichen Daten, die für den Mietvertrag wichtig sind (z.B. Namensänderung, Änderung der Bankverbindung)
- Beschwerden
- Anträge (z.B. für bauliche Änderungen, Tierhaltung)
- Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?
- Auf dem Mietvertrag.
- Auf allen Schreiben, die wir direkt an Sie richten.
- Kann ich bei Ihnen einen Parkplatz oder eine Garage mieten?
- Auf unserer Internetseite finden Sie unsere aktuellen Angebote.
- Sie können uns aber auch gerne unter der Telefonnummer 0800 3331110 anrufen.
Miete und Betriebskosten
- Wann genau muss ich meine Miete zahlen? (Termin)
Ihre Miete muss spätestens am 3. Werktag eines neuen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein.
- Wohin muss ich meine Miete überweisen?
Die Bankverbindung für Ihre Mietzahlung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
- Ich erhalte mein Geht Mitte/Ende des Monats. Kann ich auch dann meine Miete bezahlen?
Nein. Ihre Miete muss spätestens am 3. Werktag eines neuen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein.
- Wie kann ich die Miete von meinem Konto abbuchen lassen?
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandats.
- Wir schicken Ihnen gerne das Formular.
- Kann ich meine Miete auch bar zahlen?
Sie können Ihre Miete im Einzelhandel bezahlen. Hier erklären wir, wie das funktioniert.
- Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Mietkonto?
Wenden Sie sich bitte an unsere Mietschuldnerberatung.
- Was sollte ich tun, wenn ich meine Miete nicht vollständig zahlen kann oder mit meiner Mietzahlung in Verzug gerate?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte sofort an unsere Mietschuldnerberatung.
- Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?
- Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 3331110 an.
- Wir senden Ihnen gerne eine Mietbescheinigung per Post.
- Wo beantrage ich Wohngeld?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Wohngeld.
- Was ist in den Betriebskosten enthalten?
- Die Betriebskosten umfassen z.B. die Kosten für Wasser und Kanal, Müll, Beheizung, Allgemeinstrom, Haus- und Straßenreinigung, Winterdienst, Hauswart, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder die Wartung technischer Anlagen.
- Welche Betriebskosten für Sie im Detail anfallen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
- Was sind die Betriebskosten?
- Betriebskosten sind Kosten, welche durch die Nutzung der Wohnung, des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Gemeinsam mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie in der Regel eine Betriebskostenvorauszahlung und erhalten hierzu jährlich eine Abrechnung Ihrer Kostenanteile.
- Welche Betriebskosten für Sie im Detail anfallen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
- Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?
- Sobald uns alle Kosten inklusive der Rechnungen externer Dienstleister vorliegen.
- Allerspätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.
- Ich habe Fragen zu meiner Nebenkostenabrechnung.
Bitte wenden Sie sich an unsere Betriebskostenabrechnung.
Kaution
- Wie hoch ist die Kaution?
Die Höhe der Kaution beträgt drei Nettokaltmieten.
- Wann muss ich die Kaution zahlen?
Vor der Schlüsselübergabe müssen Sie die Kaution zahlen.
- Was passiert mit meiner Kaution?
- Ihre Mietkaution ist auf einem Treuhandsammelkonto bei der Aarealbank AG angelegt. Diese wird dort mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst.
- Aktuell liegt dieser Zinssatz bei 0,01 Prozent.
- Sollten Sie nähere Informationen zu Ihrer Mietkaution benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem/der Sachbearbeiter/in für die Mietenbuchhaltung in Verbindung.
- Wie lange dauert es, bis ich meine Kaution zurückerhalte?
Sofern Sie Ihre Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben, erhalten Sie Ihre Kaution so schnell wie möglich.
- Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?
Nein, das ist nicht möglich.
Technik in der Wohnung
- Was muss ich bei der Dunstabzugshaube beachten?
- Nur Umluft- und keine Ablufthauben verwenden.
- Wichtig: Haube regelmäßig reinigen.
- Ansonsten Gefahr von Küchenbrand
- Fett, das heruntertropft, kann sich entzünden.
- Daher: Fettfilter alle 2 bis 4 Wochen reinigen!
- Heißes Wasser und Spülmittel nutzen
- Bei Verhärtungen: Filter einweichen (> 60 Min.)
- Auch möglich: Reinigung in Spülmaschine
- Was muss ich bei Absperr-Vorrichtungen beachten?
- Wo? An Versorgungs-Leitungen: Kalt- und Warmwasser, Heizwärme
- Werden im Notfall oder Reparaturfall genutzt
- Ablagerungen (z.B. Kalk, Rost) können die Funktion beeinträchtigen.
- Daher 2-mal im Jahr alle Absperr-Vorrichtungen handfest schließen und wieder öffnen.
- Darauf achten, dass in der Zeit kein technisches Gerät (z.B. Waschmaschine) betrieben wird.
- Was muss ich bei Abluft-Anlagen beachten?
- Wo? In innenliegenden Bädern und WCs
- Befördert verbrauchte Luft nach draußen
- Wichtig für Luftwechsel: sauberes Ansaug-Gitter
- Ansaug-Gitter bei Bedarf reinigen!
- Ventilator/zentrale Abluftanlage: Filter-Vlies 1-mal jährlich reinigen oder wechseln
- Wechsel des Filter-Vlies ohne eigenes Werkzeug möglich
- Was muss ich bei Gasfeuerstätten beachten?
- Lüftung
- Für sicheren Betrieb ist ausreichend Verbrennungsluft nötig.
- Luft muss über Öffnungen in Fenstern und Türen nachströmen.
- Lüftungsöffnungen daher nicht verschließen oder zuhängen!
- Ansonsten Gefahr für Gesundheit und Leben
- Abgas-Überwachung
- Gasfeuerstätte mit Abgas-Überwachung ausgerüstet
- Schaltet bei Abgasaustritt die Gasfeuerstätte aus
- Im Eintrittsfall: Lüften Sie den Aufstellraum – nach 10 Min. können Sie die Gasfeuerstätte wieder einschalten!
- Bei wiederholter Abschaltung: Wartungsfirma beauftragen (Handwerkerliste).
- Wartung
- Die Gasfeuerstelle wird regelmäßig gewartet.
- Lüftung
- Was muss ich bei Abflüssen und Rohren beachten?
- Bei Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter!
- Müll, Speisereste und Hygieneartikel (Windeln, Tampons etc.) nicht in die Toilette – Verstopfungsgefahr!
- Fettiges Geschirr mit warmem/heißem Wasser spülen: So löst sich das Fett und verstopft nicht den Abfluss.
- Bei Problemen mit dem Abfluss umgehend zuständigen Techniker informieren!
Miteinander wohnen
- Wer reinigt das Treppenhaus?
- Entweder durch Mieter:innen oder externe Firma
- Nicht sicher? Ihre Kundenbetreuung weiß Bescheid!
- Wenn Mieter:innen: Alle Mietparteien reinigen im Wechsel.
- Terminkalender im Treppenhaus regelt, wer wann reinigt
- Umfang: Treppe und Fensterbänke feucht wischen, Fenster putzen
- Wann beauftragt die Unternehmensgruppe eine externe Firma für die Treppenhausreinigung?
- Sobald die Mehrheit der Mietenden eine Reinigungsfirma wünscht.
- Schicken Sie uns einfach ein Schreiben mit der Unterschriftenliste zu.
- Muss ich im Winter Schnee räumen?
- Generell gilt: Mietvertrag verpflichtet Mietende zum Schneeräumen.
- Ausnahme: Externe Firma übernimmt Winterdienst (und Hausreinigung).
- Im Zweifelsfall: Ihre Kundenbetreuung hilft gern weiter!
- Darf ich Haustiere in der Wohnung halten?
- Haustiere sind prinzipiell gestattet
- Bedingung: stören andere Mietende nicht
- Keine Genehmigung von Listenhunden
- Größere Tiere (z.B. Hunde) brauchen eine schriftliche Genehmigung.
- Bitte schicken Sie uns einen Antrag mit allen Daten und einem Foto des Tieres.
- Wichtig: Ein Hund muss vor der Anschaffung genehmigt werden.
- Treppenhaus und Siedlung: Hunde an die Leine!
- Hundekot sofort entfernen, sonst droht Bußgeld.
- Was muss ich beim Sperrmüll beachten?
- Termine: siehe Aushang Treppenhaus
- Lagerung: im eigenen Kellerabteil
- Erst am Vorabend rausstellen
- Kein Termin oder unerlaubter Müll = wilder Sperrmüll
- Muss ich meinen Müll trennen?
- Müll trennen und in richtige Tonne entsorgen. Hier finden Sie eine Übersicht.
- Falsch befüllte Tonnen werden nicht abgeholt.
- Entstehende Kosten tragen die Mieterinnen und Mieter.
- Worauf muss ich beim Lüften oder Heizen achten?
Wir haben für Sie einige Tipps zusammengestellt.
- Wo finde ich die Hausordnung?
- Die Hausordnung finden Sie am Ende Ihres Mietvertrags und auf unserer Internetseite .
- Bitte auch unsere familienfreundliche Hausordnung beachten.
- Was muss ich zu Lautstärke und Ruhezeiten wissen?
- Grundsätzlich gilt: Lärm möglichst vermeiden!
- Musik, TV und Gespräche in Zimmerlautstärke
- Werktage: Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und Nachtruhe (22 Uhr bis 7 Uhr) einhalten!
- Sonntage und Feiertage sind Ruhetage.
- Und was ist mit Kinderlärm?
- Kinder sind unsere Zukunft.
- Achten Sie auf die Ruhezeiten und reden Sie miteinander.
- Suchen Sie gemeinsam eine Lösung für ein rücksichtsvolles und friedliches Miteinander.
- Wie laut ist eigentlich „Zimmerlautstärke“?
Zimmerlautstärke bedeutet, dass Sie Geräusche in einer Wohnung und nicht außerhalb der Wohnung hören.
- Was passiert, wenn sich Mieter:innen nicht an die Hausordnung halten?
- Das ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag, dem wir nachgehen.
- Bitte schicken Sie uns Ihre Beschwerde schriftlich.
- Es sind Unterschriften mehrerer Zeugen:innen erforderlich.
- Was mache ich, wenn ich mit Nachbarn Streit habe?
- Sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn.
- Bleiben Sie Ihren Nachbarn gegenüber immer respektvoll.
- Wie verhalte ich mich bei wiederholten Ruhestörungen?
- Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Verursachenden der Störung.
- Falls dies zu keiner Änderung führt, informieren Sie uns schriftlich über die Ruhestörung.
- Füllen Sie das Lärmprotokoll sorgfältig aus und lassen Sie sich die Lärmstörungen durch andere Mieter:innen mit Unterschrift bestätigen.
- Ihre Kundenbetreuung prüft anschließend mögliche Maßnahmen.
- Darf ich auf meinem Balkon/meiner Terrasse grillen?
- Empfehlung: Elektrogrill
- Verboten: offenes Feuer auf dem Balkon
- Wie kann ich mich beschweren?
Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich und mit Originalunterschrift.
- Was sind Fluchtwege?
- Fluchtwege sind: Hauszugänge, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge und Gänge auf den Trockenböden
- Fluchtwege immer freihalten!
- Im Treppenhaus keine Schuhe, Schuhschränke, Pflanzen oder andere Gegenstände
- Grund: Brandgefahr und Stolperfallen
- Darf ich Gegenstände im Treppenhaus abstellen?
- Gegenstände im Treppenhaus abzustellen ist verboten.
- Schuhe, Schuhschränke oder Blumentöpfe sind eine Stolperfalle für andere und können bei einem Brand lebensgefährlich sein.
- Was muss ich bei längerer Abwesenheit tun?
- Nehmen Sie alle Elektrogeräte vom Strom und vermeiden Sie so einen Kabelbrand: Stecker herausziehen aus Computer, Fernseher, Kaffeemaschine, Toaster!
- Drehen Sie den Wasser-Absperrhahn in Küche und Bad zu!
- Schützen Sie Ihre Wohnung vor Einbruch: Schließen Sie Türen und Fenster! Lassen Sie Fenster nicht gekippt! Hinterlegen Sie sicherheitshalber einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Verwandten oder Freunden!
- Beauftragen Sie nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und folgende Tätigkeiten durchzuführen:
- bei Wohnungen im Erdgeschoss täglich den Rollladen bewegen
- den Briefkasten leeren
- mindestens alle drei Tage Wasser an allen Zapfstellen (Wasserhähne und Dusche) laufen zu lassen, um einer Legionellenbildung vorzubeugen (danach aber daran denken, die Absperrhähne wieder zu schließen)
- Bei Ihrer Rückkehr sollten Sie alle Zapfstellen aufdrehen und für mehrere Minuten laufen lassen.
- Was sind Legionellen?
- Legionellen sind Bakterien im Trinkwasser.
- Können der Gesundheit schaden
- Nur bei Heizungen mit Warmwasserversorgung möglich
- Gefahr besonders nach längerem Nichtnutzen der Wohnung (> 1 Woche)
- Daher: Bei Rückkehr alle Wasserhähne und Duschköpfe aufdrehen und das Wasser einige Zeit ablaufen lassen!
- Toilettenspülung mehrfach drücken
- Wie kann ich Energie sparen?
Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.
Schäden, Reparaturen und Störungen
- Was mache ich bei kleineren Reparaturen?
- Im Schadensfall können Sie eigenständig eine Vertragsfirma beauftragen.
- Vertragsfirmen finden Sie auf der Handwerkerliste.
- Wichtig: kostenlose Reparatur nur bei Abwicklung über Vertragsfirmen und wenn der Mietende den Schaden nicht verursacht hat!
- Bei uns entfällt die Selbstbeteiligung! Diese beträgt häufig 150 Euro: Im Fall einer kleineren Reparatur müssen Sie diese bei anderen Vermietern aus eigener Tasche bezahlen. Diese Belastung ersparen wir Ihnen!
- Was sind kleinere Reparaturen?
- Kleinere Reparaturen in der Wohnung wie
- Badarmaturen instand setzen
- Fenster und Türen gang- und schließbar machen
- Spülkästen instand setzen
- ...
- Kleinstreparaturen am, im und ums Gebäude wie
- Beleuchtung im Treppenhaus, Keller, Hauszugang, Außenbereich reparieren
- Klingel reparieren
- Briefkastenanlage instand setzen
- ...
- Kleinere Reparaturen in der Wohnung wie
- Was mache ich bei größeren Reparaturen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Technik.
- Was muss ich über Rauchwarnmelder wissen?
- Erkennen Rauch frühzeitig und warnen Sie durch ein lautes Signal.
- Wichtig: Dürfen nicht entfernt werden!
- Vor Beschädigungen und Verunreinigungen schützen
- Bereitstellung und Wartung: Firma Minol, Techem oder Brunata
- Was mache ich bei einer Störung meines Rauchwarnmelders?
- Unerwünschter Alarm (z.B. durch Wasserdampf): Durch Druck auf großen Testknopf in der Mitte stummschalten!
- Danach wieder komplett funktionsfähig.
- Bei Störungen: Hier finden Sie die Zuständigkeiten und Telefonnummern.
- Werden die Rauchwarnmelder in der Wohnung gewartet?
- Einmal im Jahr erforderlich
- Überprüfung vor Ort durch Fachfirma
- Servicemitarbeitende begehen alle Räume und kontrollieren.
- An wen muss ich mich bei einer Störung des Fernsehempfangs wenden?
Hier finden Sie die Zuständigkeiten und Telefonnummern.
- Was mache ich bei Einbruch/Diebstahl in meiner Wohnung?
- Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Aktenzeichen uns schriftlich mitteilen.
- Hausratversicherung informieren.
- Bei Wohnungsschäden (z.B. Fenster, Türen) uns informieren.
- Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen! Wie z.B. unsere mitVersicherung.
Notfall
- Was mache ich bei einem Notfall?
- Bei Brand, Gasgeruch und schweren Sturmschäden wählen Sie bitte den Notruf 112.
- Bei Schäden tagsüber (Montag-Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr) wenden Sie sich bei
- Wasserschäden oder kleinen Sturmschäden an unseren Notfall-Service unter der Tel. 0800 3331110
- Heizungsausfall an die zuständige Firma
- Außerhalb der Bürozeiten (Montag-Donnerstag ab 18 Uhr, Freitag ab 12:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an hessischen Feiertagen ganztägig) wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Notdienst:
- 069 678674-333 für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden.
- 0561 2861119 für Mieter, die vom Regionalcenter Kassel, Servicecenter Fulda und Marburg* betreut werden.
*Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar wenden sich bitte ebenfalls an die Tel. 069 678674-333.)
- Welche (Not-)rufnummern gibt es noch?
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 110
- Rauchwarnmelder
- Fernsehempfang
- Was tun bei Wasserschaden?
- So schnell wie möglich Haupthahn abdrehen!
- Kontaktieren Sie umgehend
- bei Schäden tagsüber (Montag-Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr) wenden Sie sich an unseren Notfall-Service unter der Tel. 0800 3331110.
- außerhalb der Bürozeiten (Montag-Donnerstag ab 18 Uhr, Freitag ab 12:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an hessischen Feiertagen ganztägig) wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Notdienst:
- 069 678674-333 für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden.
- 0561 2861119 für Mieter, die vom Regionalcenter Kassel, Servicecenter Fulda und Marburg* betreut werden.
*Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar wenden sich bitte ebenfalls an die Tel. 069 678674-333.
Änderung im Mietvertrag
- Was muss ich tun, wenn sich die Anzahl der Personen in meiner Wohnung ändert?
- Wenn Sie Kinder bekommen oder Kinder ausziehen, müssen Sie uns nicht informieren. Wir freuen uns dennoch, wenn Sie uns darüber informieren.
- Wenn Freunde oder Verwandte einziehen möchten, benötigen Sie eine Zuzugsgenehmigung.
- Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage schriftlich und mit einer Begründung.
- Darf ich eine weitere Person in meine Wohnung aufnehmen?
- Für eine kurze Dauer (wie Besuch) benötigen Sie keine Genehmigung.
- Für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt benötigen Sie von uns eine Zuzugsgenehmigung.
- Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 3331110 an.
- Welche Folgen hat der Auszug von Partnern für das Mietverhältnis?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an Ihre Kundenbetreuung, um die vertraglichen Auswirkungen zu besprechen und Schwierigkeiten zu vermeiden.
- Was tue ich, wenn ein:e Vertragspartner:in gestorben ist?
Schicken Sie uns bitte die Sterbeurkunde, damit wird den Mietvertrag anpassen können.
Wohnung kündigen
- Was mache ich, wenn meine Wohnung mir im Alter zu groß ist?
Wir helfen Senioren beim Wohnungswechsel.
- Wie ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung?
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
- Falls Sie kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens zum 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen. So zählt dieser Monat bereits als Kündigungsmonat.
- Beispiel: Sie wollen zum 31. Mai kündigen. Dann benötigen wir Ihre schriftliche Kündigung per Post bis spätestens zum 3. Werktag im März.
- Wie muss ich kündigen?
- Bitte kündigen Sie unbedingt schriftlich per Post.
- Alle Mietvertragspartner:innen müssen handschriftlich unterschreiben.
- Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie geht es weiter?
- Sie erhalten von uns einen Termin zur Wohnungsvorabnahme.
- Hier besprechen wir alles Weitere.
- Was muss ich beim Auszug erledigen?
- Schauen Sie in Ihren Vertrag und sprechen Sie mit Ihrer Kundenbetreuung.
- Bei der Wohnungsvorabnahme sagt Ihnen die Kundenbetreuung, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung anfallen.
- Was muss ich bei der Wohnungsvorabnahme beachten?
- Kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Beachten Sie die geltenden Corona-Regelungen.
- Was muss ich bei der Wohnungsendabnahme beachten?
- Kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Bringen Sie alle Schlüssel mit.
- Beachten Sie die geltenden Corona-Regelungen.
- Kann ein:e Bekannte:r von mir meine Wohnung mieten?
Er/sie muss sich online bewerben wie jede andere Person.
- Kann ich früher aus dem Mietvertrag, wenn ich eine:n Nachmieter:invorschlage?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenbetreuung.
- Darf ich meine Einbauten (z.B. Laminat, Küche) bei meinem Auszug in der Wohnung lassen?
- Grundsätzlich müssen alle mietereigenen Einbauten und Gegenstände entfernt werden.
- In Einzelfällen ist eine Übernahme durch den Nachmieter möglich.
- Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenbetreuung.
- Ich möchte als Angehörige:r/Erbe:in kündigen. Was ist zu beachten?
- Als Angehörige:r benötigen wir eine Vollmacht.
- Als Erbe:in benötigen wir die Sterbeurkunde und ggf. den Erbschein.
- Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Garage / meinem Stellplatz?
Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Verbrauchsinformation
- Warum gibt es die Verbrauchsinformation?
Die Neufassung der Heizkostenverordnung im Rahmen der Europäischen-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) soll Mietern ein bewussteres Verbrauchsverhalten ermöglichen. Das trägt langfristig zum Klimaschutz bei. Ist eine Mietwohnung mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet, dann muss der Vermieter zukünftig den Mietenden monatlich eine Verbrauchsinformation senden.
Die monatliche Mitteilung informiert die Mietenden über ihren Wärme- und Wasserverbrauch. So können sie Möglichkeiten zur Reduzierung besser und schneller erkennen.
- Was ist die gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Verbrauchsinformation?
Die Heizkostenverordnung ist zum 01.12.2021 in einer neuen Fassung in Kraft getreten.
Der Inhalt der Verbrauchsinformation und wie oft diese zu erstellen ist, wurde in § 6a der Heizkostenverordnung geregelt.
- Welche Informationen sind in der Verbrauchsinformation enthalten?
Verbrauchsinformationen müssen nach § 6a der Heizkostenverordnung folgende Informationen enthalten:
- Verbrauch des Nutzers im letzten Monat in Kilowattstunden,
- einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats desselben Nutzers sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres desselben Nutzers, soweit diese Daten erhoben worden sind, und
- einen Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie.
Diese Informationen werden für die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnung übermittelt. Informationen zum Kaltwasserverbrauch müssen nicht übermittelt werden.
- Betrifft mich die Verbrauchsinformation?
Die Verbrauchsinformation muss erstellt werden, wenn Ihre Wohnung an einer Heizanlage angeschlossen ist, deren Kosten nach der Heizkostenverordnung verteilt werden und wenn die Messgeräte fernauslesbar sind.
Sie erhalten eine Verbrauchsinformation, wenn in Ihrer monatlichen Miete eine Heizkostenvorauszahlung enthalten ist. Wenn Sie direkt einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen abgeschlossen haben, z. B. für Fernwärme- oder Gasversorgung, erhalten Sie keine Verbrauchsinformation von der NHW.
- Kostet die Verbrauchsinformation etwas?
Ja. Nach § 7 (2) der Heizkostenverordnung gehören die Kosten der Verbrauchsinformation zu den Heizkosten. Die Kosten der Verbrauchsinformation werden, wie die Kosten für die Verbrauchserfassung und Abrechnung, mit der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt.
- Welchen Zweck hat die Verbrauchsinformation?
Die monatliche Verbrauchsinformation soll Mietenden helfen, besser und schneller zu erkennen welche Möglichkeiten sie haben, den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren. Die jährliche Heizkostenabrechnung ist dafür nicht ausreichend.
- Wie oft erhalte ich die Verbrauchsinformation?
Ab 2022 erhalten Sie monatlich eine Verbrauchsinformation. Die erste Verbrauchsinformation für den Monat Januar 2022 senden wir Ihnen im Februar 2022 zu.
- Kann die monatliche Verbrauchsinformation abbestellt werden?
Die Heizkostenverordnung bestimmt, dass der Vermieter die Verbrauchsinformation monatlich erstellen und dem Mietenden zustellen muss. Die Verbrauchsinformation kann nicht abbestellt werden. Es ist eine gesetzliche Vorgabe, diese kann nicht durch eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausgeschlossen werden.
- Wie erhalten Sie die Verbrauchsinformation?
Die Zustellung kann per Post oder digital erfolgen, per E-Mail oder über unsere Mieter-App.
Wer sich und unserem Planeten die Porto- und Ressourcenverschwendung ersparen möchte, ermöglicht uns die kostenfreie Übermittlung per E-Mail. Sofern noch nicht geschehen, teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit und senden uns eine Mail.
Wichtig!
Um Ihre E-Mail-Adresse zuordnen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns in der E-Mail auch Ihre Mietvertragsnummer, Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Anschrift mitteilen.
- Ist Ihre Frage nicht dabei?
- Schreiben Sie und über das Kontaktformular!