Häufig gestellte Fragen
Bei den Fragen und Antworten hilft Ihnen auch gerne unser Chatbot Leo auf englisch, türkisch, französisch und russisch weiter.
Fragen und Antworten
Wohnungssuche
- Wo bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie auf unserer Homepage unter www.wohnen-in-der-mitte.de/mietwohnungen oder auf den gängigen Immobilienplattformen.
- Was muss ich tun, wenn ich mich für eine Wohnung interessiere?
Auf unserer Website https://www.wohnen-in-der-mitte.de/mietwohnungen/ finden Sie unsere aktuellen Wohnungsangebote. Wohnungen können Sie nur online bei uns anfragen. Dadurch ist der Ablauf komfortabel und sicher.
Wenn Ihre Anfrage bei uns eingeht, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren.
Hinweis: Eine allgemeine Anfrage per E-Mail kann von uns nicht bearbeitet werden.
Für Sozialwohnungen benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS).
- Ich habe keine passende Wohnung gefunden. Haben Sie weitere Wohnungsangebote?
Nein, die Angebote auf unserer Homepage sowie auf den verschiedenen Immobilienplattformen sind immer vollständig und auf dem aktuellen Stand.
- Was ist eine Sozialwohnung?
Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen. Für die Anmietung einer solchen Wohnung benötigen Sie unbedingt einen Wohnberechtigungsschein des Wohnungs- oder Bezirksamtes.
- Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung?
Wohnberechtigungsscheine werden von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, wenn das Gesamteinkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde.
- Welche Voraussetzungen muss ich als Interessent für die Anmietung einer Wohnung erfüllen?
Zur Anmietung einer unserer Wohnungen müssen Sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben.
- Wie läuft der Vermietungsprozess ab?
- Sie finden eine passende Wohnung bei uns auf der Website https://www.wohnen-in-der-mitte.de/mietwohnungen/.
- In der Detailansicht der Wohnung finden Sie den Button „Wohnung anfragen“. Füllen Sie das Formular aus und senden es ab.
- Wir senden Ihnen eine Anfragebestätigung per E-Mail. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen.
- Wir prüfen Ihre Angaben.
- Wir laden Sie gegebenenfalls zur Besichtigung der Wohnung ein. Dafür erhalten Sie gesondert eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Terminvereinbarung.
- Nachdem Sie die Wohnung besichtigt und weiterhin Interesse haben, füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung.
- Wir prüfen die Daten.
- Wir laden Sie gegebenenfalls zum Kennenlerngespräch in das Servicecenter ein.
- Sie werden eventuell Mieter:in bei uns.
- Ich habe eine Wohnung angefragt, wann bekomme ich eine Rückmeldung?
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren. Wir prüfen dann Ihre Angaben.
Anschließend wählen wir aus, welche Interessenten zur Besichtigung der Wohnung eingeladen werden. Für die Auswahl haben wir objektive Kriterien festgelegt. Dazu gehört u.a. die Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße und ob es sich um eine Sozialwohnung oder eine freifinanzierte Wohnung handelt. Sie bekommen nach spätestens fünf Werktagen eine Rückmeldung von uns.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, regelmäßig Ihren Posteingang und Ihren Spam-Ordner zu prüfen.
- Ich habe ein Problem beim Absenden des Erstkontaktformulars. Was habe ich falsch gemacht?
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Fehlerhafte Angaben werden rot eingerahmt.
Wurde damit das Problem gelöst? Wenn nicht, dann schreiben Sie uns bitte eine Mail.
- Auf was wird bei der Vergabe einer Wohnung geachtet?
- Anzahl der Personen im Verhältnis zur Wohnungsgröße (oder Anzahl der Zimmer)
- Sozialwohnung oder freifinanzierte Wohnung
Wir behandeln alle gleich. Unsere Wohnungen vergeben wir in Einklang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, also unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht, Herkunft oder sexueller Identität. Die Vielfalt der Menschen in der Gesellschaft spiegelt sich auch in unserem Unternehmen und wird geachtet und gepflegt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Homepage.
- Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, erhalten Sie zeitnah eine Anfragebestätigung per E-Mail von uns. Hier klicken Sie auf den Button „Formular ausfüllen“ (Erstkontaktformular) und lassen uns weitere Informationen zukommen, um Ihre Anfrage für eine Bearbeitung zu qualifizieren. Wir prüfen dann Ihre Angaben. Wenn wir Sie als Interessent berücksichtigen können, erhalten Sie die Möglichkeit, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
- Wir haben die Wohnung besichtigt und würden sie gerne anmieten. Was müssen wir tun?
Nachdem Sie die Wohnung besichtigt und weiterhin Interesse haben, füllen Sie bitte unser Rückmeldeformular aus. Zu dem Formular gelangen Sie über den Link in der E-Mail nach Terminmitteilung. Nach Ihrer Rückmeldung werden die zuständigen Sachbearbeiter Ihre Angaben prüfen und eine Schufa-Abfrage durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie gegebenenfalls für ein Kennenlerngespräch in eines unserer Servicecenter eingeladen.
- Ich habe die Wohnung besichtigt und zugesagt, erhalte aber eine Absage. Warum?
Es erhalten immer mehrere Interessenten von uns freibleibend und unverbindlich Wohnungsangebote.
- Ich habe mich bereits auf freie Wohnungen beworben. Warum werde ich nicht berücksichtigt?
Wir haben jeden Tag viele Interessent:innen auf unsere Wohnungsangebote. Wir möchten Ihnen empfehlen Ihre Bewerbung auf eine Wohnung ausführlich zu gestalten und auf E-Mails von uns zu antworten. Wir können leider nicht allen Interessent:innen eine Wohnung vermieten. Sie können sich immer wieder neu auf freie Wohnungen bewerben.
- Wie bewerbe ich mich auf eine Neubauwohnung?
Auf unserer Internetseite finden Sie unsere Neubauwohnungen. Die Wohnungen sind noch nicht fertig gebaut.
Melden Sie sich auf unserer Homepage für den Newsletter an. Wir informieren Sie, wann Sie sich auf diese Wohnungen bewerben können.
- Muss ich eine Provision zahlen?
Nein, unsere Wohnungen sind provisionsfrei.
- Kann man bei der NHW auch Immobilien kaufen?
Ja, auf unserer Homepage können Sie sich über aktuelle Verkaufsangebote informieren und mit uns Kontakt aufnehmen.
Mieter-App
- Wo finde ich die Mieter-App?
Die Mieter-App „mittendrin wohnen“ ist kostenlos im Google Play Store und im App Store von Apple erhältlich.
- Wie kann ich die Mieter-App nutzen?
1. App herunterladen
Sie laden die App kostenlos im Google Play Store oder im App Store von Apple herunter.2. Registrieren
Sie haben von uns ein Anschreiben mit Ihren Registrierungsdaten erhalten. Wenn Sie unser Anschreiben nicht erhalten haben, melden Sie sich gerne bei unserem Kunden-Service (Tel. 0800 3331110 oder Mail senden). Wir senden Ihnen Ihre Registrierungsdaten zu.3. Bestätigungsmail
Sie erhalten von uns eine E-Mail an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse. Damit werden Sie gebeten, die Registrierung in der App abzuschließen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!4. Login
Nun können Sie sich in der Mieter-App einloggen und können alle Funktionen nutzen!
- Wie installiere ich die App auf meinem Huawei-Gerät?
Bitte nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
Öffnen Sie die Einstellungen auf Ihrem Gerät. Suchen Sie unter "Allgemein" nach dem Punkt "Sicherheit" und öffnen ihn. Jetzt suchen Sie die Option "Unbekannte Herkunft" (oder "Unbekannte Quellen") und aktivieren diese. Nun können Sie Apps (APK-Dateien), die nicht aus dem Play Store stammen, installieren.Laden Sie diese Datei mit Ihrem Gerät herunter: APK-Datei
- Ich kann mich nicht registrieren.
Bitte überprüfen Sie zunächst die korrekte Eingabe Ihrer Daten.
Haben Sie Datenschutzhinweis und Nutzungsbedingungen durch das Anklicken der entsprechenden Kästchen bestätigt?
Bitte beachten Sie, dass leider keine Mailadressen mit „+“ für die Registrierung verwendet werden können. Solche Adressen werden zum Beispiel bei Gmail oft als zusätzliche Alias-Adressen angelegt aber leider von einem Teil der involvierten Systeme nicht unterstützt.
Wenn Ihre Eingaben korrekt sind und Sie sich dennoch nicht registrieren können, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per Mail.
Sie sind Neumieter und haben unsere E-Mail mit den Informationen zur Mieter-App und zum Mietvertrag erhalten?
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht sofort nach Erhalt der E-Mail in unserer App anmelden können. Aus technischen Gründen ist das erst am nächsten Tag möglich.
Sollte auch am nächsten Tag die Registrierung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per Mail.
- Ich finde meine Vertragsnummer nicht.
Ihre Vertragsnummer finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder auf allen Schreiben, die wir direkt an Sie richten.
Ihre Vertragsnummer beginnt mit einem großen S und besteht aus insgesamt 9 Zahlen (Beispiel S123456789). Oder Ihre Vertragsnummer beginnt mit einer Zahl und besteht insgesamt aus 10 Zahlen (Beispiel 1234567891).
Können Sie dennoch Ihre Vertragsnummer nicht finden, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per Mail.
- Ich finde meine Geschäftspartnernummer nicht.
Ihre Geschäftspartnernummer haben wir Ihnen in dem Anschreiben zur Mieter-App mitgeteilt.
Sollten Sie das Anschreiben nicht mehr vorliegen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per Mail.
- Was muss ich bei der Vergabe des Passwortes beachten?
Bitte beachten Sie unsere Sicherheitshinweise bei der Vergabe Ihres Passwortes:
- nutzen Sie mindestens 8 Zeichen
- verwenden Sie mindestens einen Groß- und/oder Kleinbuchstaben
- verwenden Sie mindestens jeweils eine Zahl und ein Sonderzeichen
- Ich habe keine Bestätigungsmail erhalten. Was mache ich jetzt?
Sie erhalten von uns eine E-Mail an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse. Damit werden Sie gebeten, die Registrierung in der App abzuschließen. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!
- Ich habe mich in der App registriert, mein:e Partner:in möchte sich auch anmelden. Geht das?
Nur ein Unterzeichner des Mietvertrages erhält einen Zugang zur Mieter-App. Aus technischen und datenschutzrelevanten Gründen kann pro gemietetes Objekt nur eine Registrierung erfolgen. Die Verantwortung zur sicheren Verwahrung der Zugangsdaten liegt beim Mietenden.
- Warum erhalte ich mehrere Anschreiben zur Anmeldung in der Mieter-App?
Wenn Sie mehrere Verträge bei uns haben, erhalten Sie aus technischen Gründen auch mehrere Anschreiben zur Mieter-App von uns. Sie müssen sich jedoch nur einmalig in unserer Mieter-App registrieren, wenn die Geschäftspartnernummer gleichlautend ist. Dann können Sie die weiteren Anschreiben ignorieren. Haben Sie unterschiedliche Geschäftspartnernummern, dann registrieren Sie sich bitte für jedes Objekt. Hierfür können Sie allerdings nicht die gleiche Mailadresse nutzen.
- Ich habe neben der Wohnung auch einen Stellplatz angemietet, warum wird mir der Stellplatz nicht in der App angezeigt?
Wenn Sie für den Wohnungsmietvertrag und den Stellplatzmietvertrag unterschiedliche Geschäftspartnernummern haben, müssen Sie sich für beide Objekte separat registrieren und dann beide Accounts benutzen. Das kommt beispielsweise vor, wenn zwei Personen gemeinsam eine Wohnung mieten, aber nur eine davon den Stellplatz oder die Garage. Hierfür können Sie allerdings nicht die gleiche Mailadresse nutzen.
- Soll ich mich jedes Mal aus der App ausloggen oder kann ich auch eingeloggt bleiben?
Ein Login in der App bleibt bis zu 12 Monate gültig, wenn kein manueller Logout erfolgt. Insbesondere bei Smartphones, die nicht nach kurzer Zeit automatisch in eine sichere Bildschirmsperre gehen, empfiehlt es sich daher, sich nach der Benutzung manuell unter Konto ganz unten auszuloggen.
- Wie kann ich einen Schaden über die Mieter-App melden?
Gehen Sie in dem blauen Menü unten auf „Schaden“. Hier können Sie einen neuen Schaden melden.
Sie erhalten zunächst eine Hilfestellung was zu tun ist, wenn es sich um einen Notfall handelt. Hier finden Sie auch die Telefonnummer unseres Technischen Notdienstes für Notfälle außerhalb unserer Bürozeiten.
Im nächsten Schritt entscheiden Sie, ob es sich um eine Kleinreparatur, um eine Störung oder andere Schäden handelt.
Wenn es sich um eine Kleinreparatur handelt, erhalten Sie eine Übersicht der zuständigen Handwerker. Sie können direkt einen Handwerker beauftragen und einen Termin vereinbaren. Das ist für Sie kostenfrei und garantiert eine schnelle Abwicklung.Unter Störungen finden Sie die Störungsnummern für Rauchwarnmelder, Kabelfernsehen, Internet und Telefon. Sie können direkt mit dem entsprechenden Anbieter Kontakt aufnehmen.
Sollte es sich um einen anderen Schaden handeln, benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen. Bitte beschreiben Sie den Schaden kurz. Manchmal ist auch ein Foto hilfreich. Sie haben hier die Möglichkeit, eines hochzuladen. Bitte geben Sie noch Ihre Telefonnummer an, falls wir Fragen haben sollten. Klicken Sie dann auf „Absenden“ erhält der zuständige Mitarbeitende eine Benachrichtigung und meldet sich bei Ihnen.
- Ich finde mein Anliegen in der App nicht.
Wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service unter der Telefonnummer 0800 3331110 oder per Mail.
- Wo finde ich meinen Mietvertrag in der App?
Ihren Mietvertrag finden Sie in der Mieter-App unter „Vertrag“. Sollte er dort nicht sein, können Sie ihn über das Anliegen „Kopie Mietvertrag“ aus der App heraus anfordern. Wählen Sie die Bereitstellung in der App, wird er Ihnen dort umgehend nach der Bearbeitung bereitgestellt und Sie sparen sich die Postzustellung.
- Ich möchte meine Mailadresse ändern.
Ihre Mailadresse können Sie ganz einfach in der Mieter-App ändern. Gehen Sie dazu auf „Konto“ und auf „Persönliche Daten“. Diese Anfrage wird automatisch verarbeitet, Sie bestätigen die neue Adresse per E-Mail.
- Ich möchte meine Telefonnummer ändern.
Ihre Telefonnummer können Sie ganz einfach in der Mieter-App ändern. Gehen Sie dazu auf „Konto“ und auf „Persönliche Daten“. Diese Anfrage wird manuell bearbeitet, die Umsetzung kann einige Werktage dauern.
- Ich möchte mein Passwort ändern.
Gehen Sie in der Mieter-App auf „Konto“ und wählen dann „Mein Kundenkonto“ aus. Hier finden Sie den Button „Passwort ändern“.
- Ich habe mein Passwort vergessen. Was muss ich tun?
Auf dem Login-Bildschirm können Sie über den Link “Passwort vergessen” eine E-Mail zum Setzen eines neuen Passworts anfordern. Diese wird an die von Ihnen registrierte E-Mail-Adresse gesendet.
- Ich habe meinen Vertrag gekündigt. Habe ich noch Zugriff auf die App?
Nach Kündigung des Vertrages können Sie die Mieter-App noch 12 Monate nutzen.
- Ich möchte die App nicht mehr nutzen. Was mache ich jetzt?
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die App nicht mehr nutzen möchten, dann können Sie Ihr Kundenkonto löschen. Dafür gehen Sie in der Mieter-App auf „Konto“ und wählen dann „Mein Kundenkonto“ aus. Hier finden Sie den Button „Mein Kundenkonto löschen“.
Bitte beachten Sie, dass Sie damit auf folgende Vorteile verzichten:
- eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen und Schadensmeldungen
- den unkomplizierten Abruf Ihrer Verbrauchsdaten
- die Notfallnummern auf einen Blick
- den schnellen Zugriff auf die Handwerker für Kleinreparaturen
- aktuelle Neuigkeiten rund ums Wohnen
- den komfortablen Abruf Ihrer Vertragsdokumente
Einzug in die Wohnung
- In welchem Zustand übernehme ich die Wohnung?
- Als neue:r Mieter:in übernehmen Sie die Wohnung unrenoviert, wenn vertraglich nicht anders vereinbart.
- Wände, Decken und alle streichfähigen Flächen sind für Anstrich oder Tapezieren vorbereitet.
- Nach Ihrem Einzug und während Ihrer Mietzeit können Sie die Renovierungsarbeiten nach Ihren Vorstellungen ausführen.
- Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?
Bitte zum Termin mitbringen:
- Unterschriebenen Mietvertrag
- Zahlungsnachweise über die erste Miete und die Kaution
- Von wem erhalte ich den Wohnungsschlüssel?
- Den Wohnungsschlüssel erhalten Sie von unserem Objektmanagement vor Ort in der Wohnung.
- Für die Schlüsselübergabe sind einige Nachweise vorzulegen: unterschriebener Mietvertrag, Nachweis, dass erste Miete und Kaution gemäß Vertrag gezahlt wurden
- Wann und wo erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Nach einem Umzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
- Bei der Anmeldung müssen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
- Diese erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe von uns.
- Beim Zuzug einer weiteren Person erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung gemeinsam mit der Zuzugsgenehmigung. Diese müssen Sie schriftlich beantragen.
- Was muss ich bei meinem Umzug beachten?
Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.
- Welche Dokumente benötige ich für die Ummeldung?
- Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
- Meldeformular des Einwohnermeldeamts
- Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
- ggf. Heiratsurkunde
- Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.
- Haben Sie bereits eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Diese zwei Versicherungen sind für Mieter besonders wichtig und können direkt über uns abgeschlossen werden. Hier können Sie sich informieren und Ihren Versicherungsschutz online aktivieren.
- Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Wer meldet Strom und Gas an?
- Freie Wahl bei Strom- und Gasanbieter
- Rechtzeitig beim gewünschten Anbieter anmelden
- Ansonsten Belieferung vom örtlichen Grundversorger
- Wichtig: bei Schlüsselübergabe/Einzug Zählerstand notieren
- Muss ich Telefon, TV und Internet anmelden?
- Festnetzanschluss ist bei Einzug in der Regel vorbereitet.
- Kann beim Telefonanbieter an-, ab- oder umgemeldet werden
- Internet und Telefon in der Regel auch bei Vodafone bestellbar (Tel. 0800 7001177)
- TV-Anschluss vorhanden, verschlüsselte Programme bei Vodafone bestellbar (Tel. 0800 7001177)
- Muss ich eine Versicherung abschließen?
- Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen! Wie z.B. unsere mitVersicherung .
- Gebäude-Versicherung greift nicht bei Schäden an Ihrem Eigentum.
- Kein kostenloser Reparatur-Service bei Schäden, die Sie verursacht haben.
- Wer kümmert sich um die Tür-, Klingel- und Briefkastenschilder?
Klingel und Briefkasten werden bei der Wohnungsübergabe vom Objektmanagement mit Ihrem Namen versehen.
- Was ist bei Schließanlagen zu beachten?
- Vorsicht: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich
- Grund: Schließanlage muss ausgetauscht werden
- Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
- Wie erhalte ich einen zusätzlichen Schlüssel?
- Falls es sich um eine Schließanlage handelt, wenden Sie sich bitte an unseren Kunden-Service.
- Sonst lassen Sie sich von einem Schlüsseldienst einen Schlüssel anfertigen.
- Wichtig: Kosten für zusätzliche Schlüssel tragen Sie als Mieter:in selbst.
- Nach dem Ende Ihres Mietverhältnisses geben Sie bitte alle Schlüssel bei unserem Objektmanagement bei der Endabnahme ab.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Ich habe meinen Schlüssel verloren. / Mein Schlüssel wurde mir gestohlen. – Was muss ich tun und wer übernimmt die Kosten?
- Bitte informieren Sie uns als Vermieter umgehend über den Verlust des Schlüssels. Wenden Sie sich dafür an unseren Kunden-Service.
- Vorsicht bei einer Schließanlage: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich!
- Empfehlung: Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.
- Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen! Wie z.B. unsere mitVersicherung.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Darf ich in meiner Wohnung einen anderen Bodenbelag verlegen (z.B. Laminat) oder feste Einbauten vornehmen?
- Wichtig: Sie benötigen eine schriftliche Genehmigung!
- Bauliche Veränderungen ohne Genehmigung sind nicht gestattet!
- Schicken Sie uns Ihre Anfrage bitte schriftlich (per Mail oder per Post).
- Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schadstoffe.
- Darf ich eine Markise anbringen?
- Darf ich eine Satellitenschüssel/Parabolantenne anbringen?
- Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie das nicht.
- Eine Satellitenschüssel ist überflüssig, wenn
- Ihr Gebäude einen Breitbandkabelanschluss, eine Gemeinschaftssatellitenantenne oder eine SAT/ZF-Anlage mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen hat oder
- Sie durch den Breitbandkabelanschluss oder Internet ein ausreichendes muttersprachliches Fernsehangebot erhalten.
- Welches Regional- oder Servicecenter ist für mich zuständig?
Hier finden Sie unsere Übersicht.
- Welche Anliegen muss ich Ihnen schriftlich mitteilen?
- Änderung von persönlichen Daten, die für den Mietvertrag wichtig sind (z.B. Namensänderung, Änderung der Bankverbindung)
- Beschwerden
- Anträge (z.B. für bauliche Änderungen, Tierhaltung)
Nutzen Sie dafür auch gerne unsere Mieter-App oder unseren Chatbot!
- Wo finde ich meine Mietvertragsnummer?
- Auf dem Mietvertrag.
- Auf allen Schreiben, die wir direkt an Sie richten.
- Kann ich bei Ihnen einen Parkplatz oder eine Garage mieten?
- Auf unserer Internetseite finden Sie unsere aktuellen Angebote.
- Sie können uns aber auch gerne unter der Telefonnummer 0800 3331110 anrufen.
Miete und Betriebskosten
- Wann genau muss ich meine Miete zahlen? (Termin)
Ihre Miete muss spätestens am 3. Werktag eines neuen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein.
- Wohin muss ich meine Miete überweisen?
Die Bankverbindung für Ihre Mietzahlung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
- Ich erhalte mein Gehalt Mitte/Ende des Monats. Kann ich auch dann meine Miete bezahlen?
Nein. Ihre Miete muss spätestens am 3. Werktag eines neuen Monats bei uns auf dem Konto eingegangen sein.
- Wie kann ich die Miete von meinem Konto abbuchen lassen?
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können wir die Miete direkt von Ihrem Konto abbuchen.
- Wir schicken Ihnen gerne das Formular. Nutzen Sie am besten unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um das Formular anzufordern. Sie können sich auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
- Achtung: Haben Sie auch einen Stellplatz/eine Garage bei uns gemietet, müssen Sie dafür ein separates SEPA-Lastschriftmandat abgeben.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Kann ich meine Miete auch bar zahlen?
Sie können Ihre Miete im Einzelhandel bezahlen. Hier erklären wir, wie das funktioniert.
- Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Mietkonto?
Schicken Sie uns gerne eine Anfrage über unsere Mieter-App oder unseren Chatbot.
Sie können sich auch an unsere Mietschuldnerberatung wenden.
- Was sollte ich tun, wenn ich meine Miete nicht vollständig zahlen kann oder mit meiner Mietzahlung in Verzug gerate?
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte sofort an unsere Mietschuldnerberatung.
- Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?
- Wir schicken Ihnen gerne eine Mietbescheinigung.
- Nutzen Sie am besten unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um die Bescheinigung anzufordern. Sie können sich auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Wo beantrage ich Wohngeld?
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Wohngeld.
- Was ist in den Betriebskosten enthalten?
- Die Betriebskosten umfassen z.B. die Kosten für Wasser und Kanal, Müll, Beheizung, Allgemeinstrom, Haus- und Straßenreinigung, Winterdienst, Hauswart, Grundsteuer, Gebäudeversicherungen oder die Wartung technischer Anlagen.
- Welche Betriebskosten für Sie im Detail anfallen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
- Was sind die Betriebskosten?
- Betriebskosten sind Kosten, welche durch die Nutzung der Wohnung, des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen. Gemeinsam mit Ihrer monatlichen Miete zahlen Sie in der Regel eine Betriebskostenvorauszahlung und erhalten hierzu jährlich eine Abrechnung Ihrer Kostenanteile.
- Welche Betriebskosten für Sie im Detail anfallen, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
- Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?
- Sobald uns alle Kosten inklusive der Rechnungen externer Dienstleister vorliegen.
- Allerspätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.
- Ich habe Fragen zu meiner Betriebskostenabrechnung.
Bitte wenden Sie sich an unseren Fachbereich.
- Warum muss ich im Sommer Heizkosten zahlen?
Wird das Warmwasser über die Heizung bereitet, entstehen auch im Sommer Heizkosten. Die Warmwasserkosten sind von der Warmwassertemperatur abhängig. Die Berechnung der Warmwasserkosten ist in der Heizkostenverordnung geregelt.
Energiekosten
- Berechnung der CO2-Abgabe
Wir müssen uns als Vermieter für Rechnungszeiträume ab Januar 2023 an den CO2-Kosten beteiligen. Die Kosten entstehen beim Verbrauch von Heizenergie für Ihre Wohnung. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Menge des CO2-Ausstoßes des jeweiligen Gebäudes ab.
Hat Ihre Wohnung eine Zentralheizung, die von der NHW betrieben wird, müssen Sie nichts weiter tun. Wir schreiben Ihnen unseren Anteil an den CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung automatisch gut.
Sie haben direkt einen Vertrag mit einem Energieversorger für die Beheizung Ihrer Wohnung abgeschlossen? Auch dann beteiligen wir uns an den CO2-Kosten!
Das geht ganz einfach. Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen.
Wir berechnen dann für Sie Ihre Erstattung und schreiben Ihnen diesen Betrag in der nächsten Betriebskostenabrechnung gut.
- Was ist die Energiepreisbremse?
Die von der Bundesregierung eingeführte Preisbremse für Strom, Wärme und Gas entlastet die Bürgerinnen und Bürger angesichts der Energiekrise. Die Preise wurden rückwirkend zum 1. Januar 2023 „gedeckelt“. Dies gilt bis zum Jahresende, wahrscheinlich wird die Preisbremse sogar bis Ende April 2024 verlängert werden.
Die Preisbremse bedeutet, dass für 80 Prozent des Verbrauchs (gemessen am Verbrauch des Vorjahres) die Preise festgeschrieben sind:
- Strom: maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
- Gas: maximal 12 Cent brutto pro kWh
- Fernwärme: 9,5 Cent brutto pro kWh
Für den darüber hinausgehenden Verbrauch gelten die üblichen Marktpreise.
So funktioniert es: Wir als Ihr Vermieter geben die Preisvergünstigungen natürlich direkt an unsere Mieterinnen und Mieter weiter. Wie sich die Preisbremse auf Ihre Heizkosten auswirken wird, zeigt uns die Jahresabrechnung der Energieversorger, die wir 2024 erhalten und die wir in der Heizkostenabrechnung mit Ihnen abrechnen werden.
Verbrauchsinformation
- Warum gibt es die Verbrauchsinformation?
Die Verbrauchsinformation informiert Mieterinnen und Mieter über ihren Verbrauch von Heizenergie und Wasser.
Die Verbrauchsinformation hilft Mieterinnen und Mietern, besser und schneller zu erkennen, wie sie Energie sparen können. Damit schützen Sie die Umwelt und sparen Geld.
Hat eine Mietwohnung fernauslesbare Messgeräte, muss der Vermieter den Mieterinnen und Mietern jeden Monat eine Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen.
Fernauslesbare Messgeräte können ohne Zugang zur Wohnung erfasst werden.
- Was ist die gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Verbrauchsinformation?
Die gesetzliche Grundlage ist die aktuelle Heizkostenverordnung. Informationen finden Sie im § 6a.
- Welche Informationen sind in der Verbrauchsinformation enthalten?
Die Verbrauchsinformation enthält:
- Ihren Verbrauch im letzten Monat.
- Einen Vergleich zwischen dem letzten Monat und dem Vormonat.
- Einen Vergleich zwischen dem letzten Monat und dem gleichen Monat im vorherigen Jahr. Wenn diese Daten erfasst wurden.
- Einen Vergleich mit einem durchschnittlichen Energieverbraucher. Vergleichskriterien sind hier z.B. der Energieträger und die Gebäudegröße.
Der Verbrauch wird in Kilowattstunden angegeben.
Die Informationen erhalten Sie für die Heizung und die Versorgung mit warmem Wasser. Sie erhalten keine Informationen zum Verbrauch von kaltem Wasser.
Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt.
- Betrifft mich die Verbrauchsinformation?
Sie erhalten eine Verbrauchsinformation,
- wenn Ihre Wohnung an einer Heizanlage angeschlossen ist und die Kosten nach der Heizkostenverordnung verteilt werden und wenn
- die Messgeräte in Ihrer Wohnung fernauslesbar sind. Fernauslesbare Messgeräte können ohne Zugang zur Wohnung erfasst werden.
- wenn Ihre monatliche Miete eine Heizkostenvorauszahlung enthält.
Sie erhalten keine Verbrauchsinformation von uns, wenn Sie direkt einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen z.B. für Fernwärme- oder Gasversorgung abgeschlossen haben.
- Kostet die Verbrauchsinformation etwas?
Ja, weil die Kosten zu den Heizkosten gehören.
Die Kosten für die Verbrauchsinformation werden mit der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt. Das gleiche gilt für die Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung.
Das ist in der Heizkostenverordnung im § 7 (2) festgelegt.
- Welchen Zweck hat die Verbrauchsinformation?
Die Verbrauchsinformation hilft Ihnen, besser und schneller zu erkennen, wie Sie Energie (Heizkosten und Warmwasserverbrauch) sparen können. Die Heizkostenabrechnung, die Sie einmal im Jahr erhalten, reicht dafür nicht aus.
- Wie oft erhalte ich die Verbrauchsinformation?
Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Verbrauchsinformation zur Verfügung.
- Kann die monatliche Verbrauchsinformation abbestellt werden?
Nein, das geht nicht.
Der Vermieter muss jeden Monat die Verbrauchsinformation erstellen und den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stellen.
Das ist in der Heizkostenverordnung festgelegt.
- Wie erhalten Sie die Verbrauchsinformation?
Wir senden Ihnen die Verbrauchsinformation per Post oder per E-Mail. Zukünftig erhalten Sie die Verbrauchsinformation auch über unsere Mieter-App.
Der Versand per E-Mail und über die Mieter-App ist kostenlos für Sie.
Wenn Sie die Verbrauchsinformation per E-Mail erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine Mail und teilen uns Ihre E-Mail-Adresse mit.
Um Ihre E-Mail-Adresse zuordnen zu können, ist es erforderlich, dass Sie uns in der E-Mail auch Ihre Mietvertragsnummer, Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Anschrift mitteilen.
Kaution
- Wie hoch ist die Kaution?
Die Höhe der Kaution beträgt drei Nettokaltmieten.
- Wann muss ich die Kaution zahlen?
Vor der Schlüsselübergabe müssen Sie die Kaution zahlen.
- Was passiert mit meiner Kaution?
- Ihre Mietkaution ist auf einem Treuhandsammelkonto bei der Aarealbank AG angelegt. Diese wird dort mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst.
- Aktuell liegt dieser Zinssatz bei 0,01 Prozent.
- Sollten Sie nähere Informationen zu Ihrer Mietkaution benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem/der Sachbearbeiter/in für die Mietenbuchhaltung in Verbindung.
- Wie lange dauert es, bis ich meine Kaution zurückerhalte?
Sofern Sie Ihre Wohnung ordnungsgemäß zurückgeben, erhalten Sie Ihre Kaution so schnell wie möglich.
- Darf ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?
Nein, das ist nicht möglich.
Technik in der Wohnung
- Was muss ich bei der Dunstabzugshaube beachten?
- Nur Umluft- und keine Ablufthauben verwenden.
- Wichtig: Haube regelmäßig reinigen.
- Ansonsten Gefahr von Küchenbrand
- Fett, das heruntertropft, kann sich entzünden.
- Daher: Fettfilter alle 2 bis 4 Wochen reinigen!
- Heißes Wasser und Spülmittel nutzen
- Bei Verhärtungen: Filter einweichen (> 60 Min.)
- Auch möglich: Reinigung in Spülmaschine
- Was muss ich bei Absperr-Vorrichtungen beachten?
- Wo? An Versorgungs-Leitungen: Kalt- und Warmwasser, Heizwärme
- Werden im Notfall oder Reparaturfall genutzt
- Ablagerungen (z.B. Kalk, Rost) können die Funktion beeinträchtigen.
- Daher 2-mal im Jahr alle Absperr-Vorrichtungen handfest schließen und wieder öffnen.
- Darauf achten, dass in der Zeit kein technisches Gerät (z.B. Waschmaschine) betrieben wird.
- Was muss ich bei Abluft-Anlagen beachten?
- Wo? In innenliegenden Bädern und WCs
- Befördert verbrauchte Luft nach draußen
- Wichtig für Luftwechsel: sauberes Ansaug-Gitter
- Ansaug-Gitter bei Bedarf reinigen!
- Ventilator/zentrale Abluftanlage: Filter-Vlies 1-mal jährlich reinigen oder wechseln
- Wechsel des Filter-Vlies ohne eigenes Werkzeug möglich
- Was muss ich bei Gasfeuerstätten beachten?
- Lüftung
- Für sicheren Betrieb ist ausreichend Verbrennungsluft nötig.
- Luft muss über Öffnungen in Fenstern und Türen nachströmen.
- Lüftungsöffnungen daher nicht verschließen oder zuhängen!
- Ansonsten Gefahr für Gesundheit und Leben
- Abgas-Überwachung
- Gasfeuerstätte mit Abgas-Überwachung ausgerüstet
- Schaltet bei Abgasaustritt die Gasfeuerstätte aus
- Im Eintrittsfall: Lüften Sie den Aufstellraum – nach 10 Min. können Sie die Gasfeuerstätte wieder einschalten!
- Bei wiederholter Abschaltung: Wartungsfirma beauftragen (Handwerkerliste).
- Wartung
- Die Gasfeuerstelle wird regelmäßig gewartet.
- Lüftung
- Was muss ich bei Abflüssen und Rohren beachten?
- Bei Verstopfung durch unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter!
- Müll, Speisereste und Hygieneartikel (Windeln, Tampons etc.) nicht in die Toilette – Verstopfungsgefahr!
- Fettiges Geschirr mit warmem/heißem Wasser spülen: So löst sich das Fett und verstopft nicht den Abfluss.
- Sollte es trotz aller Vorkehrungsmaßnahmen zu einer Rohrverstopfung gekommen sein, werden Sie bitte nicht selbst tätig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte umgehend an den zuständigen Handwerker aus unserer Firmenliste oder außerhalb der Geschäftszeiten an unseren Notfallservice.
Miteinander wohnen
- Wer reinigt das Treppenhaus?
- Entweder durch Mieter:innen oder externe Firma
- Nicht sicher? Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.
- Wenn Mieter:innen: Alle Mietparteien reinigen im Wechsel.
- Terminkalender im Treppenhaus regelt, wer wann reinigt
- Umfang: Treppe und Fensterbänke feucht wischen, Fenster putzen
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Wann beauftragt die Unternehmensgruppe eine externe Firma für die Treppenhausreinigung?
- Sobald die Mehrheit der Mietenden eine Reinigungsfirma wünscht.
- Schicken Sie uns einfach ein Schreiben mit der Unterschriftenliste zu.
- Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das Kundenmanagement weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Muss ich im Winter Schnee räumen?
- Generell gilt: Mietvertrag verpflichtet Mietende zum Schneeräumen.
- Ausnahme: Externe Firma übernimmt Winterdienst (und Hausreinigung).
- Im Zweifelsfall: Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
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- Darf ich Haustiere in der Wohnung halten?
- Haustiere sind prinzipiell gestattet
- Bedingung: stören andere Mietende nicht
- Keine Genehmigung von Listenhunden
- Größere Tiere (z.B. Hunde) brauchen eine schriftliche Genehmigung.
- Bitte schicken Sie uns einen Antrag mit allen Daten und einem Foto des Tieres.
- Den Antrag können Sie über unsere Mieter-App oder unseren Chatbot anfordern. Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden.
- Wichtig: Ein Hund muss vor der Anschaffung genehmigt werden.
- Treppenhaus und Siedlung: Hunde an die Leine!
- Hundekot sofort entfernen, sonst droht Bußgeld.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
Mail senden
- Was muss ich beim Sperrmüll beachten?
- Termine: siehe Aushang Treppenhaus
- Lagerung: im eigenen Kellerabteil
- Erst am Vorabend rausstellen
- Kein Termin oder unerlaubter Müll = wilder Sperrmüll
- Muss ich meinen Müll trennen?
- Müll trennen und in richtige Tonne entsorgen. Hier finden Sie eine Übersicht.
- Falsch befüllte Tonnen werden nicht abgeholt.
- Entstehende Kosten tragen die Mieterinnen und Mieter.
- Worauf muss ich beim Lüften oder Heizen achten?
Wir haben für Sie einige Tipps zusammengestellt.
- Wo finde ich die Hausordnung?
- Die Hausordnung finden Sie am Ende Ihres Mietvertrags und auf unserer Internetseite .
- Bitte auch unsere familienfreundliche Hausordnung beachten.
- Was muss ich zu Lautstärke und Ruhezeiten wissen?
- Grundsätzlich gilt: Lärm möglichst vermeiden!
- Musik, TV und Gespräche in Zimmerlautstärke
- Werktage: Mittagsruhe (13 Uhr bis 15 Uhr) und Nachtruhe (22 Uhr bis 7 Uhr) einhalten!
- Sonntage und Feiertage sind Ruhetage.
- Und was ist mit Kinderlärm?
- Kinder sind unsere Zukunft.
- Achten Sie auf die Ruhezeiten und reden Sie miteinander.
- Suchen Sie gemeinsam eine Lösung für ein rücksichtsvolles und friedliches Miteinander.
- Wie laut ist eigentlich „Zimmerlautstärke“?
Zimmerlautstärke bedeutet, dass Sie Geräusche in einer Wohnung und nicht außerhalb der Wohnung hören.
- Was passiert, wenn sich Mieter:innen nicht an die Hausordnung halten?
- Das ist ein Verstoß gegen den Mietvertrag, dem wir nachgehen.
- Bitte schicken Sie uns Ihre Beschwerde schriftlich (per Mail oder per Post).
- Es sind Unterschriften mehrerer Zeugen:innen erforderlich.
- Was mache ich, wenn ich mit Nachbarn Streit habe?
- Sprechen Sie zuerst mit Ihren Nachbarn.
- Bleiben Sie Ihren Nachbarn gegenüber immer respektvoll.
- Wie verhalte ich mich bei wiederholten Ruhestörungen?
- Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Verursachenden der Störung. Falls dies zu keiner Änderung führt, informieren Sie uns schriftlich (per Mail oder per Post) über die Ruhestörung.
- Füllen Sie das Lärmprotokoll sorgfältig aus und lassen Sie sich die Lärmstörungen durch andere Mieter:innen mit Unterschrift bestätigen.
- Unser Kundenmanagement prüft anschließend mögliche Maßnahmen.
- Darf ich auf meinem Balkon/meiner Terrasse grillen?
- Empfehlung: Elektrogrill
- Verboten: offenes Feuer auf dem Balkon
- Wie kann ich mich beschweren?
Bitte senden Sie uns Ihre Beschwerde immer schriftlich und mit Originalunterschrift an eine der folgenden Adressen:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Mainoder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
- Was sind Fluchtwege?
- Fluchtwege sind: Hauszugänge, Treppenhäuser, Flure, Kellergänge und Gänge auf den Trockenböden
- Fluchtwege immer freihalten!
- Im Treppenhaus keine Schuhe, Schuhschränke, Pflanzen oder andere Gegenstände
- Grund: Brandgefahr und Stolperfallen
- Darf ich Gegenstände im Treppenhaus abstellen?
- Gegenstände im Treppenhaus abzustellen ist verboten.
- Schuhe, Schuhschränke oder Blumentöpfe sind eine Stolperfalle für andere und können bei einem Brand lebensgefährlich sein.
- Was muss ich bei längerer Abwesenheit tun?
- Nehmen Sie alle Elektrogeräte vom Strom und vermeiden Sie so einen Kabelbrand: Stecker herausziehen aus Computer, Fernseher, Kaffeemaschine, Toaster!
- Drehen Sie den Wasser-Absperrhahn in Küche und Bad zu!
- Schützen Sie Ihre Wohnung vor Einbruch: Schließen Sie Türen und Fenster! Lassen Sie Fenster nicht gekippt! Hinterlegen Sie sicherheitshalber einen Ersatzschlüssel bei Nachbarn, Verwandten oder Freunden!
- Beauftragen Sie nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und folgende Tätigkeiten durchzuführen:
- bei Wohnungen im Erdgeschoss täglich den Rollladen bewegen
- den Briefkasten leeren
- mindestens alle drei Tage Wasser an allen Zapfstellen (Wasserhähne und Dusche) laufen zu lassen, um einer Legionellenbildung vorzubeugen (danach aber daran denken, die Absperrhähne wieder zu schließen)
- Bei Ihrer Rückkehr sollten Sie alle Zapfstellen aufdrehen und für mehrere Minuten laufen lassen.
- Was sind Legionellen?
- Legionellen sind Bakterien im Trinkwasser.
- Können der Gesundheit schaden
- Nur bei Heizungen mit Warmwasserversorgung möglich
- Gefahr besonders nach längerem Nichtnutzen der Wohnung (> 1 Woche)
- Daher: Bei Rückkehr alle Wasserhähne und Duschköpfe aufdrehen und das Wasser einige Zeit ablaufen lassen!
- Toilettenspülung mehrfach drücken
- Wie kann ich Energie sparen?
Hier finden Sie die wichtigsten Tipps.
Schäden, Reparaturen und Störungen
- Was mache ich bei kleineren Reparaturen?
- Im Schadensfall können Sie eigenständig eine Vertragsfirma beauftragen.
- Vertragsfirmen finden Sie auf der Handwerkerliste.
- Wichtig: kostenlose Reparatur nur bei Abwicklung über Vertragsfirmen und wenn der Mietende den Schaden nicht verursacht hat!
- Bei uns entfällt die Selbstbeteiligung! Diese beträgt häufig 150 Euro: Im Fall einer kleineren Reparatur müssen Sie diese bei anderen Vermietern aus eigener Tasche bezahlen. Diese Belastung ersparen wir Ihnen!
- Was sind kleinere Reparaturen?
- Kleinere Reparaturen in der Wohnung wie
- Badarmaturen instand setzen
- Fenster und Türen gang- und schließbar machen
- Spülkästen instand setzen
- ...
- Kleinstreparaturen am, im und ums Gebäude wie
- Beleuchtung im Treppenhaus, Keller, Hauszugang, Außenbereich reparieren
- Klingel reparieren
- Briefkastenanlage instand setzen
- ...
- Kleinere Reparaturen in der Wohnung wie
- Was mache ich bei größeren Reparaturen?
Bitte nutzen Sie unsere Mieter-App oder unseren Chatbot, um einen Schaden zu melden. Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden:
Unsere Servicenummer: 0800 333 1110
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12:30 UhrOder schreiben uns eine Mail.
- Was muss ich über Rauchwarnmelder wissen?
- Erkennen Rauch frühzeitig und warnen Sie durch ein lautes Signal.
- Wichtig: Dürfen nicht entfernt werden!
- Vor Beschädigungen und Verunreinigungen schützen
- Bereitstellung und Wartung: Firma Minol, Techem oder Brunata
- Was mache ich bei einer Störung meines Rauchwarnmelders?
- Unerwünschter Alarm (z.B. durch Wasserdampf): Durch Druck auf großen Testknopf in der Mitte stummschalten!
- Danach wieder komplett funktionsfähig.
- Bei Störungen: Hier finden Sie die Zuständigkeiten und Telefonnummern.
- Werden die Rauchwarnmelder in der Wohnung gewartet?
- Einmal im Jahr erforderlich
- Überprüfung vor Ort durch Fachfirma
- Servicemitarbeitende begehen alle Räume und kontrollieren.
- An wen muss ich mich bei einer Störung des Fernsehempfangs wenden?
Hier finden Sie die Zuständigkeiten und Telefonnummern.
- Was mache ich bei Einbruch/Diebstahl in meiner Wohnung?
- Anzeige bei der Polizei erstatten.
- Wenn es einen Schaden am Gebäude gibt (z.B. Tür, Fenster) informieren Sie uns bitte. Unser Kunden-Service leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.
- Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen! Wie z.B. unsere mitVersicherung.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
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Notfall
- Was mache ich bei einem Notfall?
- Bei Brand, Gasgeruch und schweren Sturmschäden wählen Sie bitte den Notruf 112.
- Bei Schäden tagsüber (Montag-Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr) wenden Sie sich bei
- Wasserschäden oder kleinen Sturmschäden an unseren Notfall-Service unter der Tel. 0800 3331110
- Heizungsausfall an die zuständige Firma
- Außerhalb der Bürozeiten (Montag-Donnerstag ab 18 Uhr, Freitag ab 12:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an hessischen Feiertagen ganztägig) wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Notdienst:
- 069 678674-333 für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden.
- 0561 2861119 für Mieter, die vom Regionalcenter Kassel, Servicecenter Fulda und Marburg* betreut werden.
*Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar wenden sich bitte ebenfalls an die Tel. 069 678674-333.)
- Welche (Not-)rufnummern gibt es noch?
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 110
- Rauchwarnmelder
- Fernsehempfang
- Was tun bei Wasserschaden?
- So schnell wie möglich Haupthahn abdrehen!
- Kontaktieren Sie umgehend
- bei Schäden tagsüber (Montag-Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr sowie Freitag zwischen 8 und 12:30 Uhr) wenden Sie sich an unseren Notfall-Service unter der Tel. 0800 3331110.
- außerhalb der Bürozeiten (Montag-Donnerstag ab 18 Uhr, Freitag ab 12:30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an hessischen Feiertagen ganztägig) wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Notdienst:
- 069 678674-333 für Mieter, die vom Regionalcenter Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Servicecenter Darmstadt betreut werden.
- 0561 2861119 für Mieter, die vom Regionalcenter Kassel, Servicecenter Fulda und Marburg* betreut werden.
*Mieter aus Biedenkopf, Breidenbach, Burg, Burgsolms, Butzbach, Dillenburg, Eibelshausen, Gießen, Heuchelheim, Lich, Lollar, Münzenberg, Steinbrücken und Wetzlar wenden sich bitte ebenfalls an die Tel. 069 678674-333.
Änderung im Mietvertrag
- Was muss ich tun, wenn sich die Anzahl der Personen in meiner Wohnung ändert?
- Wenn Sie Kinder bekommen oder Kinder ausziehen, müssen Sie uns nicht informieren. Wir freuen uns dennoch, wenn Sie uns Bescheid geben.
- Wenn Freunde oder Verwandte einziehen möchten, benötigen Sie eine Zuzugsgenehmigung.
- Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage schriftlich und mit einer Begründung.
- Nutzen Sie dafür einfach unsere Mieter-App oder unseren Chatbot! Sie können uns aber auch gerne eine Mail senden.
- Darf ich eine weitere Person in meine Wohnung aufnehmen?
- Für eine kurze Dauer (wie Besuch) benötigen Sie keine Genehmigung.
- Für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt benötigen Sie von uns eine Zuzugsgenehmigung.
- Nutzen Sie dafür einfach unsere Mieter-App oder unseren Chatbot! Sie können sich aber auch gerne an unseren Kunden-Service wenden. Dieser leitet Ihr Anliegen an das zuständige Servicecenter weiter.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
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- Welche Folgen hat der Auszug von Partnern für das Mietverhältnis?
Unser Kunden-Service ist gerne für Sie da und leitet Ihr Anliegen an das Kundenmanagement weiter. Besprechen Sie die vertraglichen Auswirkungen und vermeiden Sie Schwierigkeiten.
Kunden-Service
Servicenummer 0800 3331110
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- Was tue ich, wenn ein:e Vertragspartner:in gestorben ist?
Wir möchten Ihnen unser Beileid bekunden. Leider gibt es nun einige Formalitäten zu erledigen. Bitte schicken Sie uns die Sterbeurkunde zur Anpassung des Mietvertrages an eine der folgenden Adressen:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Mainoder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
- Wie erteile ich anderen Personen eine Vollmacht für meine Wohnungsangelegenheiten?
Damit wir anderen Personen Auskünfte rund um Ihren Mietvertrag geben dürfen, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht. Hier finden Sie eine Mustervollmacht. Bitte schicken Sie die ausgefüllte Vollmacht per Post an:
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Mainoder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
Wohnung kündigen
- Was mache ich, wenn meine Wohnung mir im Alter zu groß ist?
Wir helfen Senioren beim Wohnungswechsel.
- Wie ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.
Falls Sie kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens zum 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen. So zählt dieser Monat bereits als Kündigungsmonat.
Beispiel: Sie wollen zum 31. Mai kündigen. Dann benötigen wir Ihre schriftliche Kündigung per Post bis spätestens zum 3. Werktag im März.Bitte senden Sie die Kündigung an
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Mainoder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
- Wie muss ich kündigen?
- Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt.
- Bitte kündigen Sie unbedingt schriftlich per Post.
- Alle Mietvertragspartner:innen müssen handschriftlich unterschreiben.
- Bitte senden Sie die Kündigung an
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Mainoder
WOHNSTADT
Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH
bei Nassauische Heimstätte GmbH
Postfach 70 07 55
60557 Frankfurt am Main
- Ich habe meine Wohnung gekündigt. Wie geht es weiter?
- Sie erhalten von uns einen Termin zur Wohnungsvorabnahme.
- Hier besprechen wir alles Weitere.
- Was muss ich beim Auszug erledigen?
Schauen Sie bitte in Ihren Vertrag. Bei der Wohnungsvorabnahme sagt Ihnen unser Kundenmanagement, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung anfallen.
- Was muss ich bei der Wohnungsvorabnahme beachten?
- Kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Beachten Sie die geltenden Corona-Regelungen.
- Was muss ich bei der Wohnungsendabnahme beachten?
- Kommen Sie pünktlich zum Termin.
- Bringen Sie alle Schlüssel mit.
- Kann ein:e Bekannte:r von mir meine Wohnung mieten?
Er/sie muss sich online bewerben wie jede andere Person.
- Kann ich früher aus dem Mietvertrag, wenn ich eine:n Nachmieter:in vorschlage?
Nachmieter können nicht vorgeschlagen werden. Es ist unbedingt eine Online-Bewerbung auf aktuelle Wohnungsangebote erforderlich. Eine frühere Wohnungsrückgabe ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Darf ich meine Einbauten (z.B. Laminat, Küche) bei meinem Auszug in der Wohnung lassen?
- Grundsätzlich müssen alle mietereigenen Einbauten und Gegenstände entfernt werden.
- In Einzelfällen ist eine Übernahme durch den Nachmieter möglich.
- Bitte sprechen Sie Ihr Kundenmanagement bei der Wohnungsvorabnahme an.
- Ich möchte als Angehörige:r/Erbe:in kündigen. Was ist zu beachten?
- Als Angehörige:r benötigen wir eine Vollmacht.
- Als Erbe:in benötigen wir die Sterbeurkunde und ggf. den Erbschein.
- Welche Kündigungsfrist habe ich bei meiner Garage / meinem Stellplatz?
Die Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem Mietvertrag.