Tipps für unsere Mieter: Bitte keine Alltagsgegenstände im Treppenhaus abstellen

Sind doch nur Schuhe!“ – Unglaublich, wie Alltagsgegenstände bei einem Brand die Sicherheit eines ganzen Hauses bedrohen können.  Servicecenterleiter Gökhan Toprak erklärt die Tücken von Schuhregalen und Blumentöpfen im Treppenhaus.

WAS IST VERKEHRT DARAN, WENN ICH VOR MEINER WOHNUNGSTÜR EIN KLEINES SCHUHSCHRÄNKCHEN STEHEN HABE?

DAS STÖRT DOCH NIEMANDEN.

Toprak: Wenn Bilder, Pflanzen, Schuhschränke oder ähnliche Dinge im Flur stehen, kann das zwar nett aussehen, aber es birgt eine Gefahr – und Ihre Sicherheit geht für uns als vorsorglicher Vermieter vor. Wenn es brennt und qualmt, muss der Fluchtweg aus dem Haus gewährleistet sein. Gegenstände in den Allgemeinflächen sind Stolperfallen und führen in Brandfällen sogar dazu, dass sich das Feuer schneller verbreitet. Zudem behindern sämtliche Gegenstände – auch Schuhe im Treppenhaus gehören dazu – den sicheren und schnellen Zutritt der Rettungskräfte in die Wohnung. Das sind vermeidbare Stolperfallen.

WO SOLLEN DIE MIETER:INNEN DENN IHREN ROLLATOR, ROLLSTUHL ODER KINDERWAGEN HINSTELLEN?

Toprak: Wir verstehen, dass niemand einen Kinderwagen die Treppen hochhieven möchte. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Abstellen dieser Gegenstände nicht zulässig ist, da sie den Fluchtweg behindern. Nichtsdestotrotz können Sie sich in solchen Fällen mit Ihrem Servicecenter in Verbindung setzen, damit wir für Sie eine individuelle Lösung zum Abstellen des Gefährts finden.

WIE IST DIE SITUATION IN EINER TIEFGARAGE?

Toprak: Auch in den Tiefgaragen unserer Neubauten müssen die Fluchtwege zwingend freigehalten werden. Das ist leider nicht der Fall, wenn hier Fahrräder nicht ordnungsgemäß abgestellt oder Autoreifen gelagert werden – im Brandfall muss es ja für alle funktionieren, die Flüchtenden müssen ohne Hindernisse rasch ins Freie und in Sicherheit gelangen können. Wenn es brennt, zählt jede Sekunde.

WAS PASSIERT, WENN ANGEMAHNTE MIETER:INNEN

DAS NHW-ANSCHREIBEN IGNORIEREN?

Toprak: Wenn die Objektmanager bei ihren Routinebesuchen in den Liegenschaften Sperrmüll oder den Fluchtweg blockierende Gegenstände feststellen, erhalten Sie beziehungsweise alle Mieter:innen des Gebäudes – falls nicht zuzuordnen ist, wem die Gegenstände gehören – einen Brief mit Fristsetzung. Ist die Frist verstrichen und blockieren die Gegenstände weiterhin die Fluchtwege, beauftragen wir eine Drittfirma zur Entsorgung. Diese vermeidbaren Kosten sind in dem Falle für alle Mieter:innen umlagefähig. Dramatischer wird es für Mieter:innen, wenn jemand wegen dieser Gegenstände zu Schaden kommt. Es stellen sich dann viele Fragen: Haben die Gegenstände den Fluchtweg behindert, die Rettung erschwert und ha-ben Mieter:innen damit einem anderen Menschen geschadet? Die Mieter:innen machen sich schadensersatzpflichtig. Das ist vielen nicht bewusst.

WICHTIG: HAUSEINGANGSTÜR NIE ABSCHLIESSEN! Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg für die Flucht aus dem brennenden Gebäude von innen nach außen. Da möchte niemand vor einer verschlossenen Tür stehen und an ihr rütteln, um sich in Sicherheit zu bringen. In einem Mehrfamilienhaus ist es daher nicht zulässig, die Hauseingangstür mit dem Schlüssel abzuschließen.

Bitte hängen Sie auch nicht die Oben-Türschließer an den Brandtüren von Keller und Dachboden aus. Diese haben eine wichtige, lebensrettende Funktion: Wenn es brennt, sollen diese Türen von alleine zufallen und damit den beißenden Rauch zurückhalten. 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!