Mehr Wohngeld – das müssen Sie wissen!

2020 gibt es für mehr Menschen deutlich mehr Unterstützung

Besonders in den Großstädten werden Wohnungen immer knapper. Damit Mieter trotz steigender Mieten ihr Viertel nicht verlassen müssen und die gefestigten Bewohnerstrukturen erhalten bleiben, hat der Staat das Wohngeld reformiert. Er entlastet Haushalte mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Davon profitieren vor allem Familien und Rentner.

Wohngeld ist Ihr gutes Recht!
Rund 600.000 Haushalte werden im Jahr 2020 Wohngeld erhalten. Wohngeld ist ein Mietzuschuss des Staates, auf den Sie einen Anspruch haben könnten. Scheuen Sie sich nicht und beantragen Sie diesen Zuschuss. Für einen 2-Personen-Haushalt soll der durchschnittliche monatliche Mietzuschuss von bisher rund 145 auf 190 Euro steigen. Berechtigt ist jeder, der nur ein geringes Einkommen erzielt, kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhält. Unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle, ob ein Zuschuss gewährt wird.

Davon hängt der Zuschuss ab
Wie viel Wohngeld gezahlt wird, hängt vor allem von folgenden Faktoren ab, wobei aber auch die Lebenssituation als Alleinerziehende(r) oder Schwerbehinderte(r) miteinfließt:
1. Anzahl der Haushaltsmitglieder
2. Gesamteinkommen (ohne Kindergeld)
3. Miete
4. Mietenstufe

Die Mietenstufe bezieht sich auf unterschiedlich teure Mietniveaus. Zu den bisherigen sechs Stufen kam jetzt noch als höchste die Mietenstufe VII hinzu. Die Stadt Fulda fällt z. B in die Mietenstufe II, genauso wie Michelstadt, Kassel fällt in die Mietenstufe III, Marburg in die Mietenstufe IV, Frankfurt und Wiesbaden in die Mietenstufe VI, Bad Soden am Taunus in die Mietenstufe VII.

Wo beantrage ich Wohngeld?
Beantragen Sie den Zuschuss bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde – gehen Sie persönlich zur Behörde oder nutzen Sie das Online-Formular auf deren Homepage. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und gilt bei Bewilligung dann 12 Monate. Warten Sie nicht lange ab, das Wohngeld gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

Welche Unterlagen brauche ich?
Welche Unterlagen Sie brauchen, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, diese vier gehören mindestens dazu:
1. Personalausweis oder Reisepass
2. Gehaltsabrechnung/Rentenbescheid
3. Mietvertrag
4. Meldebescheinigung

Hohe Mietenstufe, hohe Unterstützung
Je nachdem in welcher Mietenstufe das Wohngebiet liegt, können bei einem 2- Personen-Haushalt maximal folgende Mietbeträge berücksichtigt werden:
Mietenstufe I 409 Euro
Mietenstufe II 461 Euro
Mietenstufe III 516 Euro
Mietenstufe IV 579 Euro
Mietenstufe V 636 Euro
Mietenstufe VI 697 Euro
Mietenstufe VII 767 Euro