Tipps für unsere Mieter: Gutschrift der CO2-Abgabe

Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, hat die Bundesregierung beschlossen, dass sich Vermieter für Rechnungszeiträume ab Januar 2023 an den CO2-Kosten beteiligen müssen. Die Kosten entstehen beim Verbrauch von Heizenergie für Ihre Wohnung. Die Höhe der Beteiligung hängt von der Menge des CO2-Ausstoßes des jeweiligen Gebäudes ab.

Das bedeutet, dass alle NHW-Mieter:innen, deren Wohnung mit einer von uns betriebenen Zentralheizung ausgestattet sind, eine Erstattung erhalten.

Was müssen Sie tun?

Sie müssen in diesem Fall nichts tun, denn den Vermieteranteil an der CO2-Abgabe für Ihre Wohnung schreiben wir Ihnen in der nächsten Heizkostenabrechnung automatisch gut.

Sie haben einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger?

Auch wenn Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben – zum Beispiel aufgrund einer Gasetagenheizung –, beteiligen wir uns an den CO2-Kosten. Dafür haben wir Ihnen ein Formular auf unserer Webseite bereitgestellt, in das Sie Ihre Gas- oder Fernwärmerechnung für das Jahr 2023 hochladen können. Wir berechnen daraufhin für Sie Ihre Erstattung und schreiben sie Ihnen in der nächsten Betriebskostenabrech­nung gut.

Das Formular für die CO2-Abgabe und weitere Info's finden Sie hier.