Tipps für unsere Mieter

Einzug

Ein Umzug in eine neue Wohnung bringt immer Formalitäten mit sich. Damit Sie den Überblick behalten, was alles zu erledigen ist, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

In unserer Broschüre finden Sie alle Infos auf einen Blick.

Ummeldung – Einwohnermeldeamt / Bürgeramt ist Pflicht!

Für das Ummelden bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde haben Sie in der Regel eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei Wochen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands muss die Anmeldung am neuen Wohnort spätestens eine Woche nach Ihrem Umzug erfolgen. Versäumen Sie die Frist, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Am besten gehen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt vorbei, damit auch gleich die neue Anschrift im Personalausweis eingetragen werden kann. 

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Dokumente

  • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Meldeformular des Einwohnermeldeamts
  • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Einzugsbestätigung des Vermieters/Hauptmieters (sofern Sie nicht im Mietvertrag genannt werden)
  • ggf. Heiratsurkunde

Das Meldeformular erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.

Wen Sie noch informieren sollten

Nicht nur verschiedene Ämter, sondern auch Ihre Bank, Krankenkasse, Versicherungen und Vereine müssen über Ihren Umzug informiert werden. Vergessen Sie nicht Ihren Energieversorger, Ihren Telefonanbieter und die GEZ.

Denken Sie auch an den Nachsendeauftrag bei der Post, damit die Briefe, die an Ihre alte Anschrift gesendet werden, bei Ihnen ankommen. Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Post (www.deutschepost.de).

Telefon, TV und Internet

  • Festnetzanschluss ist bei Einzug in der Regel vorbereitet.
  • Kann beim Telefonanbieter an-, ab- oder umgemeldet werden
  • Informationen zum Thema Fernsehen und Glasfaser-Internet finden Sie hier.

Versicherungen

  • Wir empfehlen ausdrücklich: Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung abschließen!
  • Gebäude-Versicherung greift nicht bei Schäden an Ihrem Eigentum.
  • Kein kostenloser Reparatur-Service bei Schäden, die Sie verursacht haben.

Strom und Gas

  • Freie Wahl bei Strom- und Gasanbieter
  • Rechtzeitig beim gewünschten Anbieter anmelden
  • Ansonsten Belieferung vom örtlichen Grundversorger (meist teurer)
  • Wichtig: bei Schlüsselübergabe/Einzug Zählerstand notieren

Schließanlage

  • Vorsicht: hohe Kosten bei verlorenem Schlüssel möglich
  • Grund: Schließanlage muss ausgetauscht werden
  • Fragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten für Schlüsselverlust und Austausch der Anlage mitversichert sind.

Versicherungen

Haftpflicht-Versicherung

  • Greift bei Schäden, die Sie verschuldet haben.
  • Deckt nur Schäden an fremdem Eigentum, nicht an Ihrem!
  • Beispiele: Wasserschäden, zerbrochene Fenster, Kratzer an Türen und Wänden

Hausrat-Versicherung

  • Schützt Ihr Eigentum, z. B. Möbel, Fernseher, Kleidung, Wertsachen
  • Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust durch Brand, Leitungswasser oder Einbruch
  • Auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Schützt bei Hagel und Sturm
  • Ohne Hausrat-Versichrung müssen Sie auf eigene Kosten Ersatz beschaffen.
  • Wenn Sie das nicht können, lohnt eine Hausrat-Versicherung.

mitVersicherung

Maximal sicher und exklusiv für Sie: unsere mitVersicherung! Als Mieter können Sie die zwei wichtigsten Wohn-Versicherungen direkt über uns abschließen – und das zu exklusiven Sonderkonditionen.

  • mitVersicherung – Haftpflicht
    • Reguliert Schäden, die Sie am Eigentum Dritter verursachen.
    • Ansonsten: Schadensersatz aus eigener Tasche.
  • mitVersicherung – Hausrat
    • Schützt Ihr Hab und Gut bei Verlust oder Beschädigung. Denn: Die Gebäudeversicherung kommt nicht dafür auf.

Einfach online informieren und mit wenigen Klicks Versicherungs-Schutz aktivieren!

Kennen Sie die Behördennummer 115?

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung – egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Sie erhalten zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsfragen aller Art, von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Unsere Regionalcenter und Servicecenter

Sie haben Fragen oder Anliegen? Die Ansprechpartner in Ihrem zuständigen Regionalcenter oder Servicecenter sind gerne für Sie da!