Flucht- und Rettungswege

Schränke, Schuhe, Kinderwagen oder Umzugskartons versperren oft den Weg im Treppenhaus. Gerade Schuhe sind sehr häufige Stolperfallen, die zur echten Gefahr werden können. Wenn in einem dunklen Treppenhaus Panik ausbricht oder man wegen Rauchentwicklung ein eingeschränktes Sichtfeld hat, ist es überlebensnotwendig, dass die Laufwege frei sind.

Fluchtweg oder Rettungsweg: was ist der Unterschied?

  • Fluchtweg: 
    Der Weg zur Flucht - über diesen Weg können Sie sich selbst in Sicherheit bringen.
  • Rettungsweg: 
    Der Weg, über den Rettungskräfte zu den Personen vordringen können, um diesen in der Not zu helfen.
Welche Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden?
  • Treppenhäuser
  • Wege im Keller
  • Trockenspeicher / Dachböden
  • Eingangsbereiche
  • Feuerwehrzufahrten

Aufgeräumte, unversperrte Wege schützen Nachbarn, Familie und letztendlich auch Sie selbst. Häufig werden auch Fahrräder oder Kartons beim Umzug in den Kellergängen oder direkt im Treppenhaus zwischengelagert. Dies kann gravierende Folgen haben.

Auch wenn Sie sich selbst in der Notsituation zurechtfinden, sind sogar kleine Gegenstände für Einsatzkräfte echte Hindernisse. Vor allem, wenn sie noch nie in dem Gebäude waren und diese Gegenstände dort nicht vermuten.

Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt, gefährdet im Ernstfall Menschenleben

Ein weiteres wichtiges Thema sind die Feuerwehrzufahrten. Im Außenbereich gibt es ausgewiesene Flächen, die ebenfalls freizuhalten sind. Diese sind dafür vorgemerkt, dass Einsatzfahrzeuge dort agieren können. So haben beispielsweise Leiterwagen einen sicheren Ort, von dem Sie mit ihrer Leiter und Einsatzkräften Menschen aus brennenden Gebäuden bergen können.

Die Feuerwehrzufahrt ist nicht nur eine bestimmte ausgewiesene Fläche der Außenanlage, sie muss auch bestimmte Eigenschaften erfüllen. Die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind meistens schwere LKW‘s mit Spezialausrüstung. Deshalb muss der Boden auch das Gewicht aushalten können, damit sich die LKW‘s nicht festfahren und einen sicheren Stand haben. Zudem muss die Zufahrt leicht zugänglich und nah am Gebäude liegen.
Bei der Behinderung von Einsatzfahrzeugen winkt nicht nur eine saftige Strafe, sondern außerdem die Beschädigung des eigenen Fahrzeugs. Denn für ein sanftes Beiseiteschieben hat die Feuerwehr im Notfall keine Zeit. Zudem muss jeder Falschparker damit rechnen, dass sein Fahrzeug ohne Ankündigung abgeschleppt wird. Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten dürfen Autofahrende nicht einmal halten und erst recht nicht parken. Es gilt absolutes Halteverbot. Bitte machen Sie um Feuerwehrzufahrten und Rettungswege einen großen Bogen und helfen Sie damit, im Ernstfall Leben zu retten.

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